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Gesetz in Arbeit

Neue Regel soll Kartenzahlung deutlich vereinfachen

Nahaufnahme einer kontaktlosen Kartenzahlung. Eine Hand hält eine orangefarbene Karte über ein schwarzes Kartenlesegerät, das von einer zweiten Hand gehalten wird. Das Terminal verfügt über ein Ziffernfeld sowie grüne, gelbe und rote Funktionstasten. Der Hintergrund ist dunkel und unscharf.
Mindestbeträge bei Kartenzahlungen sollen nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums künftig wegfallen Foto: Getty Images
Przemyslaw Szymanski

13. Oktober 2026, 17:12 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Wer nur eine Kleinigkeit kauft, stößt bei Kartenzahlungen noch immer auf Mindestbeträge. Das Bundesfinanzministerium will solche Hürden nun beseitigen und digitale Zahlungen grundsätzlich ermöglichen.

Ein Getränk für 2 Euro, bezahlt wird aber erst ab einem Einkaufswert von 10 Euro mit Karte. Solche Mindestbeträge können dafür sorgen, dass Kunden entweder zusätzliche Produkte kaufen oder doch Bargeld benötigen. Das Bundesfinanzministerium plant jetzt, Mindestbeträge für Kartenzahlungen abzuschaffen.

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Die Änderung ist Teil einer größeren Reform. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) möchte Geschäfte und Restaurants dazu verpflichten, digitale Zahlungen zu ermöglichen. Die geplante Pflicht soll für den Handel, die Gastronomie und Dienstleister gelten. Welche digitale Bezahlmethode angeboten wird, sollen die jeweiligen Betriebe grundsätzlich selbst entscheiden können.

Auch Aufschläge sollen ausgeschlossen werden

Zusätzliche Gebühren für digitales Bezahlen sollen ebenfalls nicht erlaubt sein. Für gängige Privatkundenkarten gilt ein solches Verbot bereits. Dazu zählen die Girocard sowie in Deutschland ausgegebene Debit- und Kreditkarten von Visa und Mastercard. Gerade kleinere Händler führen allerdings häufig die entstehenden Kosten als Grund gegen Kartenzahlungen an.

Wie hoch diese ausfallen, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Eine Studie der Deutschen Bundesbank nennt Durchschnittswerte von 0,2 Prozent des Umsatzes bei Girocard-Zahlungen. Bei Debitkarten von Visa und Mastercard sind es 0,8 Prozent, bei Kreditkarten 1,1 Prozent. Hinzu kommen Kosten für die benötigten Kartenlesegeräte.

Händler sollen bei der Bezahlmethode mitentscheiden

Komplett vorgeschrieben werden soll die konkrete digitale Bezahlmethode nicht. Händler sollen selbst entscheiden dürfen, welches Verfahren sie anbieten. Mindestens ein europäisches Bezahlverfahren muss nach den Plänen allerdings verfügbar sein. Welche Karten damit tatsächlich funktionieren, hängt vom gewählten Verfahren ab. Bargeld soll weiterhin als Alternative erhalten bleiben.

Noch handelt es sich um Pläne, die entsprechenden Regeln sind nicht beschlossen. Das Bundesfinanzministerium strebt an, den Gesetzentwurf noch 2026 ins Kabinett einzubringen. Nach dem genannten Zeitplan könnten die neuen Vorgaben 2027 eingeführt werden.

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