16. April 2026, 11:23 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Preisversprechen sollen Orientierung geben. Doch wenn Werbung und Wirklichkeit nicht zusammenpassen, wird es heikel. Nun steht Edeka wegen seiner Aussagen in Prospekten in der Kritik.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen geht gegen die Edeka Handelsgesellschaft Minden-Hannover vor. Anlass sind Prospekte, in denen Kunden besonders günstige Preise in Aussicht gestellt worden sein sollen. Nach Darstellung der Verbraucherschützer sei bei einer Prüfung jedoch aufgefallen, dass sich die beworbenen Aussagen im Vergleich mit Discountern nicht bestätigt hätten. Damit steht die Preiswerbung der Niederlassung in Hannover in der Kritik.
Discounter-Preisversprechen im Fokus
Im Mittelpunkt steht laut offizieller Pressemeldung der Verbraucherzentrale unter anderem ein Prospekt mit dem Slogan „Noch günstiger als im Discounter“. Die Verbraucherschützer haben nach eigenen Angaben passende Angebote aus dem fraglichen Zeitraum gegenübergestellt. Dabei hätten sie keinen Preisvorteil erkannt. Aus ihrer Sicht sei die Werbeaussage damit objektiv falsch. Deshalb habe die Verbraucherzentrale Edeka abgemahnt und gefordert, auf solche irreführenden Preisvergleiche künftig zu verzichten.
Ein weiterer Slogan steht in der Kritik
Neben diesem Beispiel beanstandet die Verbraucherzentrale noch eine weitere Werbeaussage. In einem anderen Edeka-Prospekt sei mit dem Satz „Jede Woche so günstig wie im Discounter“ geworben worden. Der Vergleich mit entsprechenden Angeboten habe laut Verbraucherzentrale aber gezeigt, dass einige der beworbenen Lebensmittel beim Discounter weniger gekostet hätten. Weil sich viele Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung an Prospekten orientieren würden, wertet die Verbraucherzentrale diese Werbung als gezielte Irreführung.
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Unklare Rabattangaben von Edeka
Kritisch sieht die Verbraucherzentrale außerdem Sparhinweise ohne klaren Bezugspunkt. Als Beispiel nennt sie eine Werbung, in der Edeka eine Ersparnis von 0,30 Euro in Aussicht gestellt habe. Offen geblieben sei dabei jedoch, worauf sich dieser Wert genau beziehe. Unklar sei demnach, ob Wettbewerberpreise, ein früherer Preis von Edeka oder die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers gemeint gewesen seien. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist eine solche Aussage mehrdeutig und deshalb irreführend.
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Weitere Schritte sind nicht ausgeschlossen
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale liegt in dem Vorgehen ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. Sollte die Edeka Handelsgesellschaft Minden-Hannover mbh die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, wollen die Verbraucherschützer weitere rechtliche Schritte prüfen. Eine öffentliche Stellungnahme von Edeka zu den Vorwürfen gibt es bislang nicht.