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Experten zu neuer Meta-Strategie

Bezahlen oder Datenpreisgabe? Das umstrittene Abo bei Facebook und Instagram

Facebook und Instagram gehören beide zu Meta – und sind mittlerweile im Abo zu haben
Facebook und Instagram gehören beide zu Meta – und sind mittlerweile im Abo zu haben Foto: Getty Images
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Lars Lubienetzki
Freier Redakteur

16. August 2025, 16:39 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Der Meta-Konzern von Mark Zuckerberg bittet seit einigen Wochen zur Kasse. Genauer gesagt zur „Wahl“. Wer sich bei Facebook oder Instagram einloggen möchte, bekommt auf dem Bildschirm eine Abfrage angezeigt. Diese fordert von den Usern eine Entscheidung: Entweder die eigenen persönlichen Daten für Werbezwecke weiterhin kostenlos herzugeben oder gegen Zahlung einer monatlichen Gebühr diesem Vorgehen zu widersprechen. Warum es sich dabei nicht nur um das Abnicken neu formulierter AGB handelt, erklärt TECHBOOK.

Die Entscheidung muss getroffen werden, denn sonst geht es nicht weiter. Das Pop-up lässt sich nicht wegklicken. Warum erscheint diese Abfrage?

Die Wahl zwischen Abo ohne Werbung und totaler Datenfreigabe, die Meta nun einfordert, geht auf das in Europa geltende Gesetz über digitale Märkte (DMA) zurück. Wegen Verstößen gegen dieses Gesetz ist Meta im Frühjahr 2025 von der EU-Kommission mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Millionen Euro belegt worden. Bei einem Gewinn des Konzerns von über 16 Milliarden Euro allein im ersten Quartal dieses Jahres eine verschmerzbare Strafe, sollte man meinen.

Meta-Abo sei ein „digitales Schutzgeld“

Eines ist allerdings klar: Es geht dem Unternehmen nicht darum, den Datenschutz seiner User zu verbessern. Meta möchte durch eine Einwilligung weiteren EU-Strafen aus dem Weg gehen. Der Konzern bezieht sich dabei auf eine DMA-Klausel, wonach personalisierte Werbung weiterhin erlaubt sei, wenn die User ausdrücklich einwilligen. Wer gegen die Verwendung der persönlichen Daten für Werbezwecke durch Meta ist, soll dann eben Geld dafür bezahlen.

Jetzt stellt sich die Frage, ob es sich dabei um eine freiwillige Entscheidung handelt oder eher um eine Zwangsabgabe. Diesen Standpunkt vertreten unter anderem Datenschutzbehörden und Verbraucherschutzorganisationen.

Zu den Zweiflern gehört auch Max Schrems, Vorsitzender von „none of your business“ (noyb) aus Wien. Er kämpft mit seiner Organisation schon seit Jahren gegen den missbräuchlichen Umgang von Facebook mit den Daten seiner User. Max Schrems bezeichnet den Meta-Vorstoß als „eine Art digitales Schutzgeld“.

In der Tat wirkt es so, als würde Meta auf die Unwissenheit der User bei der Auswahl setzen. Denn den meisten dürfte gar nicht klar sein, worüber sie da genau entscheiden. Weiterhin herrscht Unsicherheit darüber, was ein User bekommt, der seine Einwilligung verweigert und mit Facebook oder Instagram ein Abo abschließt.

Lesen Sie auch: Lohnen sich kostenpflichtige Abos bei Social Media?

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Mehr als nur eine Ein-Klick-Entscheidung

Es klingt so einfach: Wer das Social-Media-Angebot von Meta weiter wie bisher nutzen möchte, der klickt auf „Kostenfrei mit Werbung nutzen“ und gelangt direkt auf seine Startseite. Wer keine Werbung sehen möchte, den fordert Meta dazu auf, ein Abo für monatlich 5,99 Euro abzuschließen. Jeder weitere Meta-Account kostet noch einmal jeweils 4 Euro im Monat. Es braucht keine Glaskugel, um zu erahnen, für welche Option sich viele unwissentlich entscheiden werden. Genau auf diese Zahlungsträgheit der User setzt vermutlich auch Meta.

Diese Informationen gibt Meta zum Abo
Diese Informationen gibt Meta zum Abo Foto: Screenshot TECHBOOK

Doch Achtung: Die Wahl hat durchaus Konsequenzen mit derzeit unabsehbaren Folgen. „Keine Werbung“ klingt selbstverständlich verlockend. Doch Meta darf trotz Zahlung weiterhin sämtliche persönliche Daten der User nutzen, die über die Plattformen geteilt werden. Was damit im Hintergrund passiert, weiß kein Mensch.

„Ohne einen Blick in den Maschinenraum des Meta-Konzerns wird stets unklar bleiben, was mit den Daten der zahlenden Kunden wirklich geschieht, also ob sie wirklich nicht zusammengeführt und zur Vermessung des individuellen Verhaltens benutzt werden. Es gibt keinen Grund, Mark Zuckerberg zu vertrauen“, warnt Markus Beckedahl Netzaktivist und Gründer der Online-Plattform netzpolitik.org sowie des Zentrums für Digitalrechte und Demokratie.

Die Art und Weise, wie der Meta-Konzern nun die „Einwilligung“ einhole und den Usern die Wahl zwischen Geld oder Datenverkauf präsentiere, sei aus Sicht des Verbraucherschutzes hochproblematisch, kritisiert Markus Beckedahl. Zumindest scheint ein solches Vorgehen mit den Regelungen in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht vereinbar zu sein. Denn dort heißt es: Eine Einwilligung muss ohne Zwang erfolgen. Daher lautet die zu klärende juristische Frage: Ist eine Einwilligung gegen eine monatliche Zahlung tatsächlich noch als freiwillig zu bezeichnen?

Datenschutz als Luxusware?

Indirekt steht auch auf dem Prüfstand, ob Datenschutz künftig zu einer Luxusware wird. Wer nicht das nötige Kleingeld hat, verliert dann künftig sein Recht, was mit den eigenen Daten passiert. Somit entscheiden die User auch darüber, was digitale, weltumspannende Konzerne wie Amazon, Google oder Meta mit persönlichen Daten künftig alles anstellen dürfen.

Daher bietet die Wahl auch die Möglichkeit, sich von Facebook und Instagram komplett zu verabschieden. Das wäre die dritte, nicht ausdrücklich zur Wahl stehende Entscheidung. Schließlich hat Meta in der Vergangenheit gezeigt, dass es dem Konzern nicht darum geht, eine offene Social-Media-Community zur Verfügung zu stellen, sondern auf immer neue Weise die Daten seiner User zu Geld zu machen.

Das kann einem völlig egal sein. Dennoch lohnt es sich, darüber nachzudenken und nicht einfach auf „Weiter wie bisher“ zu klicken.

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