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Morddrohung per E-Mail – neue Erpressungsmasche schockiert

Ein Mann tippt auf einer Tastatur
Neue Betrugsmasche: Kriminelle geben sich in Erpressung-E-Mails als Auftragskiller aus und fordern Geld. Foto: Nicolas Armer/dpa/dpa-tmn
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dpa

22. September 2025, 12:11 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

In Zuge einer neuen Betrugsmasche verschicken Online-Kriminelle derzeit E-Mails, in denen sie sich selbst als angeheuerte Auftragskiller darstellen. Das Verbraucherschutzportal „Watchlist Internet“ schlägt Alarm, denn die Morddrohung per E-Mail ist erfunden, sollen aber massive Angst auslösen. Betroffene sollten die Erpressung mit dem angeblichen Mordauftrag unbedingt ernst nehmen, aber keinesfalls bezahlen.

Morddrohung per E-Mail – und ein „Gegenangebot“

Die Betrüger behaupten in ihren E-Mails, sie seien beauftragt worden, den Empfänger „zu beseitigen“. Doch das Ergebnis ihrer „Recherchen“ würde ergeben, dass der oder die Angeschriebene „ein guter Mensch ohne Vorstrafen“ wär.

Was folgt, ist ein klassischer Erpressungsversuch: Innerhalb von 48 Stunden sollen die Opfer ein „finanzielles Angebot“ machen. Ist dieses aus Sicht der Täter ausreichend, versprechen sie, nichts zu unternehmen – und sogar die Identität des angeblichen Auftraggebers preiszugeben. Andernfalls werde der „Auftrag“ ausgeführt.

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Polizei machtlos? Eine weitere Lüge

Zusätzlich versuchen die Täter, ihre Opfer davon abzuhalten, sich an die Behörden zu wenden. Laut der Mail sei eine Anzeige sinnlos, weil es bei der Polizei „Informanten“ gebe. Schon beim leisesten Verdacht einer Anzeige wolle der Killer angeblich „ohne Reue zur Tat“ schreiten. Diese Angabe dient allein der Einschüchterung und ist – wie der Rest der Drohung – frei erfunden.

Keine Reaktion, sondern Anzeige erstatten

Verbraucherschützer raten eindringlich, sich von derartigen Mails nicht einschüchtern zu lassen. Auf keinen Fall sollte man auf die Nachricht antworten oder gar Geld überweisen. Stattdessen sei es unbedingt erforderlich, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Denn nur wenn die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis von der Erpressung haben, können sie auch ermitteln.

Eine Anzeige ist auch online über die Internetwachen der jeweiligen Landespolizei möglich. Zudem bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf seinen Internetseiten umfangreiche Informationen und Ratschläge zum Thema digitale Erpressung.

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