10. August 2025, 9:32 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Ob Stromverträge, Versicherungen oder Hotels – viele Verbraucher nutzen Vergleichsportale, um das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Eines der bekanntesten und meistgenutzten in Deutschland ist zweifellos Check24. Doch wer steckt eigentlich hinter dem Portal? Und: Wie finanziert es sich? TECHBOOK kennt die Antworten darauf.
Das Konzept hinter Check24 und wer dahintersteckt
„Check24 ist ein inhabergeführtes deutsches Unternehmen“ – das Ziel: Verbraucher stärken. So beschreibt sich das Vergleichsportal auf seiner eigenen Website. Die Plattform deckt eine Vielzahl von Produkt- und Dienstleistungsgruppen ab, von Reisen über Strom- und Mobilfunktarife bis hin zu Versicherungen oder Krediten. Laut Unternehmensangaben finden Nutzer dort mehr als sechs Millionen Tarife und Angebote von rund 63.000 Anbietern sowie Produkte aus etwa 10.000 Online-Shops.
Mithilfe von Filteroptionen, Kundenbewertungen und Ersparnisrechnern sollen Nutzer fundierte Entscheidungen treffen können. Oft lassen sich Verträge direkt online abschließen oder Buchungen tätigen. Check24 wirbt mit Transparenz, Unabhängigkeit und einfacher Bedienung; wenn auch an manchen dieser Versprechen Zweifel bestehen (mehr dazu später im Text).
Gegründet wurde Check24 im Jahr 1999 von Henrich Blase und Eckhard Juls, damals noch unter dem Namen „Einsurance GmbH“. Beide halten bis heute Anteile an dem Unternehmen, Blase ist zudem CEO. Die Unbenennung erfolgte im Jahr 2008. Check24 ist nicht börsennotiert und zählt mehrere stille Gesellschafter. Die Struktur besteht aus zahlreichen eigenständigen Tochterfirmen, die jeweils auf bestimmte Vergleichsbereiche spezialisiert sind.
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So finanziert sich das Portal
Auf Check24 erhalten Nutzer einen übersichtlichen Vergleich der Preise, Leistungen und Kundenbewertungen verschiedenster Produkte und Services. Der Sinn dahinter liegt auf der Hand: Undurchsichtige Märkte werden für Verbraucher übersichtlicher, auch mithilfe von Filtern und Ersparnisrechnern. Die Nutzung ist für Verbraucher dabei komplett kostenlos.
Wie das funktionieren kann, erklärt das Unternehmen auf seiner Website: Check24 finanziert sich in erster Linie über Provisionen der jeweiligen Partnerunternehmen – also Händler und Anbieter. Diese bezahlen, wenn über die Plattform Verträge abgeschlossen oder Produkte gekauft werden. „Dadurch können wir Verbrauchern unseren kostenfreien Service und die Beratung durch unsere Experten fast rund um die Uhr anbieten“, heißt es dazu auf der Website.
Zusätzlich können Anbieter für eine bessere Sichtbarkeit oder hervorgehobene Platzierungen innerhalb der Vergleichsergebnisse bezahlen. Laut eigener Aussage seien jedoch die Reihenfolge und Darstellung der Angebote „nicht von der Höhe der Provision abhängig“. Für die Nutzer selbst entstehen durch die Vermittlung keine zusätzlichen Kosten. Diese trägt ausschließlich der Anbieter.
Kritik an Check 24
Verbraucherschützer kritisieren, dass Vergleichsportale wie Check24 keinen vollständigen Marktüberblick bieten. Denn sie listen nicht alle verfügbaren Anbieter, sondern nur solche, mit denen sie kooperieren, meist gegen Provisionszahlung. Damit ähnelt das Modell eher einem Maklergeschäft. Auch die Möglichkeit, sich gegen Bezahlung eine bessere Platzierung auf der Seite zu sichern, sorgt regelmäßig für Kritik. Zwar betont Check24, dass Provisionen die Rangfolge der Anbieter nicht beeinflussen. Die Unabhängigkeit der Vergleiche bleibt jedoch umstritten.
Zuletzt geriet das Unternehmen aufgrund einer internen Richtlinie in die Schlagzeilen, wonach nur Bewerber mit maximal zwei Jahren Berufserfahrung für bestimmte Positionen vorgesehen sind. Davon berichtete unter anderem „Business Insider“ (gehört wie TECHBOOK zu Axel Springer). Arbeitsrechtler werten dies als mögliche mittelbare Altersdiskriminierung und sehen einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), da längere Berufserfahrung in der Regel mit einem höheren Alter einhergeht. Laut der Gewerkschaft Verdi existieren zudem bei Check24 und seinen zahlreichen Tochterfirmen keine etablierten Betriebsratsstrukturen.