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Neue Teams-Funktion im Visier

Anwalt warnt! Standort-Tracking von Microsoft Teams könnte illegal sein

Microsoft Teams führt eine neue Standortfreigabe ein
Microsoft Teams führt eine neue Funktion ein – und die sorgt für Diskussionen Foto: picture alliance / imageBROKER | Md Mamun Miah
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Laura Pomer
Freie Redakteurin

3. November 2025, 8:04 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Die vor allem im beruflichen Kontext genutzte Kommunikationsplattform Microsoft Teams soll bald eine neue Funktion erhalten: eine Art Standortfreigabe. Noch Ende dieses Jahres soll die Software automatisch erkennen, ob sich Mitarbeiter im Büro ins WLAN eingewählt haben. Diese Information, also dass sie von der Firmenadresse aus arbeiten, wird dann im System angezeigt – sichtbar sowohl für Kollegen als auch Vorgesetzte. Als die entsprechende Meldung Anfang der Woche herumging, wurden Datenschutzbedenken laut. Die Frage stellt sich: Darf Teams das überhaupt? TECHBOOK hat sie einem Experten für Internet- und Medienrecht gestellt.

„Wenn Nutzer eine Verbindung zum WLAN ihres Unternehmens herstellen, kann Teams ihren Arbeitsort künftig automatisch aktualisieren und das Gebäude anzeigen, in dem sie sich befinden.“ So heißt es in der Microsoft 365 Roadmap, der öffentlich zugänglichen Übersicht neuer Funktionen innerhalb der Produktivitätsplattform. Die Standortfreigabe ist standardmäßig deaktiviert. IT-Administratoren können sie manuell aktivieren – laut Microsoft, um die Zusammenarbeit und Transparenz im Unternehmen zu verbessern.

Da ist sicher etwas dran. Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten vom Homeoffice aus und möchten wissen, ob jemand im Büro vor Ort ist und dadurch beispielsweise Zugang zu bestimmten physischen Unterlagen hat, aus denen Sie Informationen benötigen. In diesem Fall kann das neue Feature für Sie nützlich sein. Bloß um welchen Preis?

Teams‘ Standortfreigabe wirft Fragen zum Datenschutz auf

Es drängen sich Datenschutzbedenken auf. Kritiker mahnen, die Funktion könnte zur Kontrolle von Arbeitsorten genutzt werden. Auch im Hinblick auf eine Rückkehr zur Präsenzarbeit werden Sorgen laut. Immerhin plant Microsoft eine solche selbst. Ab kommendem Februar sollen Mitarbeiter des Unternehmens wieder an mindestens drei Tagen der Woche im Büro arbeiten, sofern sie nicht mehr als 80 Kilometer entfernt wohnen.

Doch ist das Ganze überhaupt rechtens? TECHBOOK wandte sich mit dieser Frage an Professor Christian Solmecke, Rechtsanwalt für Medienrecht und IT-Recht.

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Jurist ordnet neue Teams-Funktion datenschutzrechtlich ein

Laut dem Experten steht Microsofts neue Teams-Funktion rechtlich auf wackeligem Fundament. „Die automatische Erfassung von Standortdaten ist ein erheblicher Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“, so Professor Solmecke. Es handle sich dabei um personenbezogene Daten, deren Verarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur auf einer klaren Rechtsgrundlage erfolgen darf.

Grundsätzlich kämen zwei Rechtsgrundlagen in Betracht: eine freiwillige und informierte Einwilligung der Beschäftigten (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Nach Einschätzung des Juristen reicht Letzteres jedoch in der Regel nicht aus. „Das Interesse der Beschäftigten an ihrer Privatsphäre dürfte überwiegen, da das Tracking nicht zwingend notwendig ist, um arbeitsrechtliche Pflichten zu erfüllen“, erklärt er.

Ausnahmen seien allenfalls denkbar, wenn ein konkreter Verdacht auf Fehlverhalten besteht – ähnlich wie bei der heimlichen Videoüberwachung, die nur in speziellen Fällen erlaubt ist. Nichts anderes gelte für eine automatische Standortfreigabe, die im Kern der Kontrolle diene, ob Mitarbeiter im Büro sind.

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Experte: „Es bedarf einer schriftlichen Zusatzvereinbarung“

„Eine bloße IT-Richtlinie reicht nicht aus, um eine so eingriffsintensive Datenverarbeitung wie das Standort-Tracking zu legitimieren“, fährt der Experte fort. Auch vorformulierte Einwilligungserklärungen im Arbeitsvertrag seien meist nicht als freiwillig anzusehen. „Es bedarf meiner Meinung nach einer gesonderten schriftlichen Zusatzvereinbarung, auf die man auch verzichten kann, ohne negative Folgen befürchten zu müssen.“

Darüber hinaus müsse auch der Betriebsrat – sofern vorhanden – eingebunden werden. Laut § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG handle es sich um eine technische Einrichtung zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle, deren Einführung mitbestimmungspflichtig ist. Nur wenn eine solche Einwilligung oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung vorliegt, wäre die Standortfreigabe datenschutzrechtlich zulässig.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Microsoft plant, die neue Teams-Funktion noch in diesem Jahr auszurollen. Mitarbeiter in Unternehmen, in denen das Tool genutzt wird, müssen deshalb aber offenbar nicht befürchten, dass ab diesem Zeitpunkt ihr Aufenthaltsort ohne ihr Wissen geteilt wird. Dies wäre laut Rechtsanwalt Solmecke datenschutzrechtlich kaum haltbar. Arbeitgeber dürfen den Standort ihrer Mitarbeiter nicht einfach automatisch erfassen und intern sichtbar machen – es sei denn, diese willigen aktiv und freiwillig ein.

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