27. August 2025, 8:07 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Darf ein Apple seine Watch-Produkte als klimaneutral bewerben? Mit dieser Frage hat sich das Landgericht Frankfurt befasst – und ein deutliches Urteil gefällt.
Frankfurter Richter sehen Irreführung der Verbraucher
Apple darf seine Smartwatch nicht mehr als CO2-neutrales Produkt vermarkten. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Dienstag und gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe statt. Die Richter stuften die Aussage als irreführend und wettbewerbswidrig ein. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Oberlandesgericht Frankfurt angefochten werden.
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In der Urteilsbegründung heißt es, die Verbrauchersicht auf Klimaneutralität orientiere sich am Pariser Klimaschutz-Abkommen von 2015. Danach dürfe ab der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts nur noch so viel CO2 ausgestoßen werden, wie gleichzeitig wieder abgebaut werde. Kunden erwarteten daher, dass die CO2-Kompensation für die Apple-Uhr langfristig, mindestens bis etwa 2050, gesichert sei. Doch die vom Unternehmen für Kompensationen genutzten Waldprojekte in Paraguay seien zeitlich begrenzt: Viele der Pachtverträge liefen bereits 2029 aus, ohne dass eine gesicherte Fortführung bestehe.
Die Deutsche Umwelthilfe wertete die Entscheidung als wichtigen Schritt: Sie bezeichnete das Urteil als Erfolg im Kampf gegen Greenwashing.
Apple kündigt neue Kennzeichnung für Apple Watch an
Von Apple selbst kam eine andere Einschätzung. Eine Unternehmenssprecherin erklärte: „Wir konzentrieren uns weiterhin intensiv darauf, die Emissionen durch branchenführende Innovationen in den Bereichen saubere Energie, kohlenstoffarmes Design und mehr weiter zu reduzieren.“ Zugleich verwies sie darauf, dass der Konzern die Kennzeichnung seiner Produkte als CO2-neutral bereits auslaufen lasse – eine Reaktion auf Vorgaben der Europäischen Union.
Mit Material von Reuters