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Betreiber greifen durch

Warum viele Freibäder Handys verbieten

Der Sommer ist eingeläutet, die Freibadsaison im vollem Gang. Nur eines kann jetzt noch Freibadgängern die Stimmung vermiesen: das Foto- und Handyverbot. Obwohl ohne Beweisbild für Freunde auf Facebook, Instagram oder WhatsApp heutzutage kaum noch etwas geht, haben viele Betreiber von Freibädern Konsequenzen gezogen. Sie verbieten Handys bereits in ihren Freibädern. Grund: Mit den Smartphones lassen sich relativ unauffällig Fotos schießen, leider auch ohne die Einwilligung vieler Badegäste, die dann ungewollt in Bikini und Co. im Internet auf den Bildern zu sehen sind.

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Das Persönlichkeitsrecht sowie Kunsturhebergesetz ist für diese oftmals neue Regelung verantwortlich. Grundsätzlich ist es demnach nicht verboten, Menschen im öffentlichen Raum zu fotografieren. Erst bei einer Verbreitung oder Veröffentlichung der Bilder wird es schwierig. Werden die Fotos ohne die Einwilligung der auf dem Foto abgebildeten Menschen veröffentlicht, kann dies strafbar sein. Wer Fotos auf diese Weise im Internet hochlädt, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt werden. Aufgrund der im Schwimmbad üblichen spärlichen Kleidung ist das Thema sehr sensibel – speziell im Bezug auf Kinder.

In Essen, Karlsruhe oder Freiburg gilt das Fotoverbot, im Chemnitzer Freibad Gablenz kontrollieren sogar Sicherheitsfachkräfte eines externen Security-Dienstleisters, ob sich alle daran halten. Im Freibad in Norderstedt (Schleswig-Holstein) ist die Nutzung des Handys sogar komplett untersagt, in der Thüringentherme in Mühlhausen gibt es schon seit Jahren ein Verbot von elektronischen Geräten.

„Unsere Intention ist es, Fotoaufnahmen von Dritten zum Schutz der Privatsphäre im Sinne aller Badegäste zu unterbinden“, so René Derjung vom Freiburger Stadtbau Verbund über das Fotoverbot in Freiburger Freibädern ab dieser Saison im Gespräch mit TECHBOOK. Wer sich nicht an das Fotoverbot halte, werde von der Bäder-Aufsicht angesprochen. Nach eigener Aussage hätten die Gäste mehrheitlich Verständnis für die Regel. Ein Erinnerungsfoto vom Freibadbesuch sei aber dennoch möglich. „Möchte jemand beispielsweise Fotos von sich und seinen Kindern machen, so muss das Aufsichtspersonal um Erlaubnis gefragt und ein Hintergrund ohne dritte Personen im Bild gewählt werden“, sagt Derjung.

Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen spricht sich gegen ein generelles Foto- und Handyverbot aus. „Zum einen sind die generellen Verbote in einem gut besuchten Freibad vom Badpersonal mit vertretbarem Aufwand nicht vollständig kontrollierbar (Taschenkontrollen, Abkleben der Fotolinsen), zum anderen kann die bloße Ankündigung eines solchen Verbotes zu erheblichen Einbrüchen bei den Besuchszahlen führen“, schreibt die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen auf ihrer Internetseite.

Stattdessen sollten solche Verbote die Ausnahme darstellen und ein entsprechender Passus, der das Fotografieren von fremden Personen ohne deren Einwilligung verbietet, in die Hausordnung aufgenommen werden. Daneben können entsprechende Informationsschilder die Badegäste über diesen Punkt in der Hausordnung aufklären. Sollten Besucher dennoch gegen diese Regel verstoßen, können sie mit Verweisen oder gar einem Hausverbot bestraft werden.

Schild: Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet.
Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V. ist gegen ein grundsätzliches Handyverbot, setzt sich aber für ein solches Informationsschild in vier Sprachen ein.
Foto: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V.

Sticker für die Kamera

In einigen Freibädern gibt es am Eingang einen Aufkleber für die Handykamera. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich die Badegäste an das Fotografierverbot auch halten. Das war dem Vorsitzenden des Badbetreibers Erster Offenbacher Schwimmclub, Matthias Wörner, sehr wichtig. „Irgendwann habe ich mitbekommen, dass ein WhatsApp-Ring aufgeflogen ist, in dem Leute Bilder von Kleinkindern in Schwimmbädern geteilt haben. Da habe ich mir gedacht: Ich will nicht, dass solche Bilder in unserem Schwimmbad aufgenommen werden“, sagte Wörner der FAZ. Deshalb muss seit dieser Badesaison im Offenbacher Waldschwimmbad jeder Gast seine Handykamera bekleben. „Die Camsticker werden kostenlos verteilt und treffen vor allem bei Eltern und großeltern auf viel positive Kritik“, sagte Wörner zu TECHBOOK. Auch in Hamburger Schwimmbädern des Betreibers Bäderland gehört ein solcher Sticker beim Besuch auf das Handy.

Nicht in allen Freibädern

Auch wenn bereits einige Freibäder ein Handyverbot eingeführt haben, gibt es immer noch zahlreiche Bäderbetriebe, in denen Badegäste nach Lust und Laune auf den Auslöser ihres Smartphones drücken können. Im größten Freibad Europas, dem Brentanobad in Frankfurt, sind an einem heißen Wochenende bis zu 50.000 Besucher keine Seltenheit. Ein Handy- und Fotoverbot existiert aber nicht, in der Haus- und Badeordnung des Freibads wird explizit daraufhin hingewiesen, dass Personen nicht ohne ihr Einverständnis fotografiert werden dürfen. „Es wäre bei so vielen Besuchern gar nicht kontrollierbar“, sagt Alexander Mitschke von der Bäder-Betriebe Frankfurt GmbH zu TECHBOOK. Zwar hätten Bademeister in den Kleinkindbereichen ein besonders wachsames Auge, aber in den vergangenen drei Jahren habe es keine Beschwerde in dieser Richtung gegeben.

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In Berliner Freibädern wird ebenfalls auf ein Fotoverbot verzichtet, in Hallenbädern ist das Fotografieren allerdings nicht erlaubt. „Sinn und Zweck von Spielregeln ist es, dass ich sie einhalten kann. Bei teilweise bis zu 12.000 Badegästen pro Tag etwa im Strandbad Wannsee ist es nicht möglich, von allen Gästen das Handy einzusammeln. Außerdem regelt das Persönlichkeitsrecht diese Belange, deswegen ist es nicht gesondert in der Haus- und Badeordnung enthalten“, erklärt Matthias Oloew von den Berliner Bädern auf Nachfrage von TECHBOOK. In den vergangenen Jahren habe es in dieser Hinsicht keinerlei Beschwerden gegeben.

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