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Neue Verordnung tritt in Kraft

Mehr Transparenz für neue Handy- und Internetverträge

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TECHBOOK Redaktion

31.05.2017, 10:54 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Wie wird abgerechnet? Wie hoch ist die Maximalgeschwindigkeit? Wann kann ich kündigen? Antworten auf diese Fragen sollen Verbraucher ab Juni schon vor Abschluss eines Telefonvertrags auf einen Blick erhalten. Dann wird das neue Produktinformationsblatt Pflicht.

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Alle wichtigen Punkte eines Telefonvertrags auf einen Blick? Ohne Kleingedrucktes in Hellgrau auf Weiß? Ab sofort soll genau das möglich sein. Anbieter müssen die grundsätzlichen Rahmenbedingungen Ihrer Verträge auf einem Infoblatt aufführen.

Nach den neuen Regeln müssen Anbieter wichtige Rahmendaten zu ihrem Festnetz- oder Mobilfunkvertrag auf einem Formblatt auflisten – dem Produktinformationsblatt. Darauf weist die „Finanztest“ in ihrer aktuellen Ausgabe hin.

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Dazu gehören die wichtigsten Angaben wie Vertragslaufzeit, Tarif-Optionen, Geschwindigkeit und – ganz wichtig – Informationen zu Kündigungsfristen. Gibt es ein monatliches Datenvolumen, muss auch die Geschwindigkeit nach Erreichen der Datendrossel angegeben sein, ebenso wie Dienste, deren Datenverbrauch nicht vom Monatsvolumen abgezogen wird.

Das Kleingedruckte jetzt ganz groß

Möglich macht das die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich. Dieses Regelwerk wurde 2016 vom Bundestag beschlossen und ist seit dem 1. Juni 2017 in Kraft. Die Verordnung soll den Kunden erleichtern, unterschiedliche Verträge zu vergleichen und einfacher zu kündigen. Bislang schreiben Mobilfunkanbieter wichtige Details ihrer Tarife gern ins Kleingedruckte, wo man sie sich erst mühsam zusammensuchen muss.

Bestandskunden profitieren von der neuen Verpflichtung für Mobilfunkanbieter erst später. Ab Dezember 2017 müssen auch in laufenden Verträgen in der Monatsrechnung die Kündigungsfristen aufgeführt werden.

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