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Vorsicht

Spoofing – so schützt man sich vor der Betrugsmasche

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TECHBOOK Redaktion

05.12.2022, 07:33 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Hilfe, die Polizei ruft an! Wer schon einmal die Nummern 110 im Display gesehen hat, wird sich an den Schreck erinnern. Und wer nicht, kann es sich sicherlich vorstellen. Tatsächlich ist in diesem Fall nicht die Polizei am anderen der Leitung, sondern Betrüger. Dahinter steckt eine spezielle Masche namens Spoofing.

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Heutzutage werden Betrüger immer kreativer, um an die Daten von Nutzern zu kommen. Diese sind nämlich inzwischen einiges wert und können bei Diebstahl schnell missbraucht werden. Sogenanntes Spoofing bezeichnet dabei eine besonders perfide Masche.

Was ist Spoofing?

Der Begriff „Spoofing“ kommt aus dem Englischen, in dem „to spoof“ so viel bedeutet wie „zu fälschen“. Beim Spoofing geht es also darum, etwas zu fälschen beziehungsweise vorzutäuschen.

In diesem Fall geben sich Betrüger als vertrauenswürdige Personen oder Instanzen aus. Als Beispiele bieten sich etwa der bereits genannte Anruf von der Polizei oder eine Mail von einem Ministerium oder einer Bank an. Mit technischem Hilfsmitteln lassen es die Betrüger so wirken, als käme der Anruf oder die Nachricht tatsächlich aus sicherer Quelle.

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So schützen Sie sich vor Spoofing

Tatsächlich ist der beste Schutz vor solchen Betrugsmaschen wie Spoofing Wachsamkeit. Bei E-Mails etwa gilt ohnehin, dass man niemals auf Links klicken sollte, die nicht definitiv sicher sind. Schauen Sie in einem solchen Fall lieber, ob Sie über die Homepage des ausgewiesenen Absenders auf die entsprechende Seite kommen. Versichern Sie sich außerdem im Zweifelsfall immer nochmal bei der offiziellen Quelle selbst. Wenn Sie beispielsweise eine vermeintliche Nachricht von Ihrer Bank bekommen, dann rufen Sie dort an und fragen Sie konkret nach.

Weil sich Spoofing-Vorfälle häufen, gibt es aber auch offizielle Maßnahmen gegen die Berugsmasche. So sollen Verbraucher künftig besser gegen Call-ID-Spoofing geschützt werden. Der Begriff bezeichnet die Verschleierung der eigenen Telefonnummer, um etwa vorzugaukeln, dass die Polizei anruft.

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Mehr Sicherheit für Verbraucher

Seit dem 1. Dezember müssen Telekommunikationsanbieter technisch sicherstellen, dass Anrufe abgebrochen werden, bei denen fälschlicherweise die Rufnummern der Notrufe 110 und 112 sowie die hochpreisigen Rufnummern (0)900 und (0)137 sowie Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste angezeigt werden, wie die Bundesnetzagentur mitteilt. Zudem müssen die Anbieter sicherstellen, dass bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutsche Rufnummer im Display angezeigt wird. Die Nummernanzeige muss in solchen Fällen unterdrückt werden. Ausgenommen davon seien Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming, so die Behörde weiter.

Durch die Anonymisierungspflicht werde es verstärkt Anrufe mit unterdrückter Rufnummer geben. Die Bundesnetzagentur erinnert aber auch daran, dass nicht zwangsläufig jeder Anruf dieser Art unseriös ist: Anrufende könnten sich auch aus berechtigten Gründen für eine Rufnummernunterdrückung entscheiden. Ziel der neuen Schutzmaßnahme sei es, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei Anrufen, die sie von einer deutschen Rufnummer bekommen, darauf verlassen können, dass wirklich der rechtmäßige Nummerninhaber oder die rechtmäßige Nummerninhaberin am anderen Ende der Leitung ist.

Mit Informationen der dpa.

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