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Bei Einreise

USA-Touristen sollen Social-Media-Aktivitäten der letzten 5 Jahre offenlegen

USA-Einreisende müssen bald ihre Social-Media-Aktivitäten offenlegen
Müssen USA-Einreisende bald sämtliche Social-Media-Kanäle offenlegen, sie sie in den fünf Jahren zuvor genutzt haben? Foto: Getty Images
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Laura Pomer
Freie Redakteurin

10. Dezember 2025, 10:57 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Kennst Du den Spruch „What happens on social media stays on Google forever“? Ihm zufolge bleibt nahezu alles, was man einmal online geteilt hat – zum Beispiel in sozialen Netzwerken –, dauerhaft auffindbar. Das liegt unter anderem an der Datenspeicherung von Suchmaschinen. US-Behörden können also bereits jetzt nachvollziehen, was Touristen auf Instagram, X und anderen Plattformen veröffentlicht haben. Ein neuer Vorschlag der Grenzschutzbehörde CBP könnte ihnen das jedoch noch deutlich erleichtern: Künftig sollen Einreisende ihre Social-Media-Aktivitäten der vergangenen fünf Jahre vollständig offenlegen. Die Regelung könnte schon bald in Kraft treten.

Offenlegung von Social-Media-Aktivitäten bald Pflicht?

In einer Zeit, in der die Einreisepraxis der USA verstärkt unter Beobachtung steht – zuletzt machten mehrere Fälle Schlagzeilen, bei denen europäische Besucher trotz gültiger ESTA-Genehmigung bei der Ankunft festgehalten oder abgewiesen wurden –, kündigt sich nun der nächste Schritt zu noch umfassenderen Sicherheitsprüfungen an. Künftig wollen die US-Behörden neben den klassischen Reisedokumenten auch die digitalen Spuren von USA-Reisenden auswerten. Ein offizielles Dokument zeigt, dass die Offenlegung von Social-Media-Aktivitäten zum verpflichtenden Bestandteil von ESTA- und Visaanträgen werden könnte.

Bisher war die Herausgabe von Informationen zu Social-Media-Aktivitäten freiwillig, und vor allem bei klassischen Visa relevant. Bei Touristen, die nur einen kurzen Aufenthalt in den USA planten, wurden diese Angaben hingegen offiziell nicht geprüft. Nun könnten die Angaben ein verpflichtender Bestandteil des ESTA-Antrags werden. Dem Vorschlag zufolge müssten Reisende aus Deutschland und anderen Ländern sämtliche Social-Media-Accounts angeben, die sie in den vergangenen fünf Jahren genutzt haben. Sollte die Regelung in Kraft treten, könnte ein ESTA-Antrag ohne vollständige Social-Media-Angaben künftig als unvollständig gelten und abgelehnt werden.

Einführung ab Februar denkbar

Die neue Vorschrift könnte ab etwa Februar schrittweise Anwendung finden. Sie würde eine erhebliche Verschärfung der ohnehin undurchsichtigen Praxis bedeuten. Es handelt sich um die offizielle Änderungsankündigung der US-Behörde – nicht bloß um Gerüchte zu Eventualitäten. Das US-Verwaltungsrecht sieht vor, dass auf den Vorschlag eine zweimonatige Kommentierungsphase folgt, in der Behörden, Organisationen und Privatpersonen dazu Stellung nehmen können. Und das ist bereits geschehen.

Kritik von Datenschützern gegen Argumente der Behörden

Die Idee schwelte schon länger im Raum und Bürgerrechtsgruppen sowie Datenschutzorganisationen äußern sich bereits seit Jahren kritisch dazu. Sie warnen unter anderem davor, dass unklare Kriterien bei der Risikobewertung zu Fehlinterpretationen führen könnten. Daneben mahnt etwa die Non-Profit-Organisation American Civil Liberties Union (ACLU), dass die Pflicht zur Offenlegung von Social-Media-Aktivitäten die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit gefährdet. Klar ist: Die Bereitstellung entsprechender Daten ermöglicht nicht nur Einblicke in das Privatleben von USA-Besuchern, sondern kann auch umfassende Rückschlüsse auf ihre politischen Ansichten und beruflichen Hintergründe liefern.

Und genau das ist die Absicht der US-Behörden. Sie argumentieren, dass die Einsicht in Social-Media-Daten ein wichtiges Mittel sei, um Bedrohungen der nationalen Sicherheit, beispielsweise durch Terrorismus, Spionage oder organisierte Kriminalität, frühzeitig zu erkennen. Noch sind verschiedene Details nicht definiert. Unklar bleibt beispielsweise, welche Plattformen potenziell betroffen sind und wie streng die Angaben überprüft werden. Auch die Bedingungen für eine dauerhafte Speicherung und Verwendung müssen noch geklärt werden.

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