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Für mehr Privatsphäre

WhatsApp schafft eine Funktion ab – und das ist gut so

WhatsApp auf dem Smartphone
Verbietet WhatsApp bald Screenshots bei bestimmten Nachrichten? Foto: Getty Images
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

05.10.2022, 13:39 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

WhatsApp ist dafür bekannt, neue Funktionen vorab über das Beta-Programm zu testen. Aktuell steht für Nutzer ein Update bereit, mit dem der Messenger eine Funktion abschafft – und das ist in diesem Fall sogar gut.

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Seit August 2021 können WhatsApp-Nutzer Fotos und Video so verschicken, die sie sich nur einmal ansehen lassen, bevor sie automatisch gelöscht werden. Die Funktion ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Absender nicht möchte, dass die abgebildeten Inhalte langfristig auf dem Smartphone des Empfängers verbleiben. Dumm nur, dass sich die so versendeten Bilder und Videos bislang einfach screenshotten lassen. Der Nutzen der „Einmal ansehen“-Funktion lässt sich somit aushebeln – bis jetzt. Denn WhatsApp testet derzeit ein Screenshot-Verbot, das genau das verhindern soll.

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WhatsApp verbietet Screenshots bei Einmalnachrichten

Das Update steht sowohl für Android als auch iOS über das Beta-Programm zur Verfügung. Es ist laut WABetaInfo Teil der Aktion für mehr Privatsphäre, die Mark Zuckerberg bereits im August über Facebook angekündigt hatte. Mit dem Update verhindert WhatsApp, dass Empfänger einen Screenshot oder eine Screen-Aufnahme von einem Foto oder Video machen können, die eigentlich zur einmaligen Ansicht bestimmt sind. Android-Nutzer sehen dann auf einem schwarzen Bildschirm den Hinweis „Can’t take screenshot due to security policy“ (dt.: Sie können aufgrund von Sicherheitsrichtlinien keinen Screenshot machen). Bei iPhone-Nutzern erscheint hingegen „The screenshot was blocked for added privacy“ (Dieser Screenshot wurde für mehr Privatsphäre blockiert).

Künftig wird es so sein, dass folgende Richtlinien gelten, wenn WhatsApp-Nutzer das Screenshot-Verbot für ihren Account aktivieren:

  • WhatsApp informiert Absender von Fotos und Videos zwar nicht, wenn jemand einen Screenshot macht. Jeder Versuch, Inhalte von Einmalnachrichten zu screenshotten, unterbindet der Messenger aber. Ebenfalls ist es nicht möglich, Einmalnachrichten zu öffnen, während eine Bildschirmaufnahme läuft.
  • Bei regulären Textnachrichten über WhatsApp sind Screenshots hingegen prinzipiell erlaubt. Chats lassen sich auch dann aufnehmen, wenn sie Einmalnachrichten enthalten, da sich das Screenshot-Verbot nur auf Fotos und Videos bezieht.
  • Wie bisher auch ist das Weiterleiten, Exportieren oder Speichern von einmal anzusehenden Fotos und Videos auch künftig nicht möglich.

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WhatsApp weist jedoch explizit darauf hin, dass Nutzer trotz des Screenshot-Verbotes vorsichtig sein sollten. Denn Einmalnachrichten ließen sich prinzipiell auch mit einem zusätzlichen Gerät aufnehmen lassen – beispielsweise, wenn Empfänger den Bildschirm mit einem anderen Handy abfilmen oder abfotografieren. Versender von Einmalnachrichten sollten daher gut überlegen, welche Medien sie mit anderen teilen.

Themen Messenger WhatsApp
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