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Gerichtsurteil in Brasilien

Wegen fehlendem iPhone-Netzteil: Apple muss Strafe zahlen

iPhone mit Netzteil
iPhones werden seit einer Weile ohne Netzteil geliefert. Das hat ein brasilianisches Gericht nun mit einer Schadensersatzzahlung bestraft. Foto: TECHBOOK
Freie Redakteurin

22.04.2022, 09:13 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Einem Mann in Brasilien sprach ein Gericht umgerechnet fast 1000 Euro zu, weil Apple ihm kein Netzteil mitgeliefert hat. Das macht der Konzern ja standardmäßig so. TECHBOOK klärt, ob es sich auch in Deutschland lohnt, zu klagen.

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Eine unvollständige Lieferung ist normalerweise kein großes Problem. Sobald man festgestellt hat, dass ein Teil fehlt, sollte es beim Verkäufer gemeldet und dann auch zeitnah nachgeliefert werden. Anders ist der Fall seit 2020 bei Apple: Der Konzern liefert seitdem bewusst zu seinen iPhones kein Netzteil und keine Kopfhörer mehr mit – laut Apple der Umwelt zuliebe. Damit wollte sich ein iPhone-Käufer aus dem brasilianischen Goiânia nun nicht zufrieden geben und hat geklagt. So weit, so üblich. Die Geschichte hat nun aber einen spannenden Twist und der könnte Apple teuer zu stehen kommen.

1000 Euro für Käufer in Brasilien wegen fehlendem Netzteil

Der Käufer war nicht einverstanden damit, ein Netzteil nachkaufen zu müssen. Darüber berichtet aktuell das brasilianische Webportal „TecMundo“. Der Mann klagte – und bekam Recht. Dem Urteil entsprechend stehen ihm 5000 Real, also umgerechnet rund 1000 Euro Schadensersatz zu.

Die Begründung für das Urteil hat der Konzern dabei offenbar selbst gegeben. Und zwar schon 2020, als Apple das Einbehalten seines Zubehörs rechtfertigte – TECHBOOK hatte damals ausführlich berichtet. Demnach seien iPhone-Käufer zumeist Wiederholungstäter und sollten daher bereits über ein Netzteil verfügen. Die Entscheidung sei vor allem aus Gründen des Umweltschutzes gefallen.

Gericht wirft Apple Koppelgeschäfte vor

Ein bewusster, sparsamerer Umgang mit Ressourcen mag zunächst nobel klingen. Der Konzern spart dadurch gleichzeitig immens Kosten ein und sichert sich so deutlich höhere Gewinne. Das Gericht in Goiânia sieht vor allem eines: ein „Koppelgeschäft“. Das bedeutet, dass der Abschluss eines Geschäfts, wie in diesem Fall ein iPhone-Kauf, den Abschluss eines zweiten erfordert: den Kauf eines separaten Netzteils. Und das kann in Brasilien offenbar zur Verurteilung führen.

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Dass der Fall sich ausgerechnet in Brasilien zugetragen hat, ist im Übrigen kein Zufall. Bereits bei Einführung der neuen Lieferpraktik 2020 verdonnerte die brasilianische Verbraucherschutzbehörde Procon-SP Apple zu einer saftigen Geldstrafe. Könnte man sich Ähnliches auch in Deutschland vorstellen?

Lohnt sich in Deutschland eine Klage?

Die Rechtslage in Deutschland ist natürlich etwas anders. TECHBOOK hat deshalb bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nachgefragt – und erfahren, dass wir uns eine solche Klage sparen können.

Maximilian Heitkämper, Fachbereichsleiter für Digitales und Verbraucherrecht, weist uns auf eine Änderung der EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 hin. Demnach regelt ein sogenanntes Funkanlagengesetz, dass das Zubehör von Mobiltelefonen einheitlich und kompatibel sein muss. „Rechtlich kann Apple damit auf die Mitlieferung eines Netzteils verzichten“, so der Experte, „muss aber auch sicherstellen, dass andere funktionierende Geräte im Handel verfügbar sind.“

Passende Netzteile werden von Apple selbst oder auch von diversen Drittanbietern verkauft. Somit sind die genannten Bedingungen erfüllt und die Geschäftspraxis legal. Eine Klage hat hier deshalb wenig Aussicht auf Erfolg.

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Für Apple kann es trotzdem teuer werden

In Brasilien hingegen könnten weitere iPhone-Käufer Erfolg haben, sollten sie dem Vorbild des goiânischen Klägers folgen. Und wenn jeder von ihnen 1000 Euro bekommt, dann könnten die Schadensersatzforderungen bald ein ordentliches Gesamtsümmchen ergeben.

Themen: Apple iPhone
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