14. September 2026, 14:33 Uhr |
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Die EU will Smartphone-Reparaturen einfacher und transparenter machen. Doch eine aktuelle Auswertung zeigt, dass viele Hersteller die Vorgaben offenbar nicht vollständig umsetzen.
Seit dem 20. Juni 2025 gelten in der Europäischen Union neue Ökodesign-Vorschriften für Smartphones und Tablets. Die Regeln sollen dafür sorgen, dass sich Geräte leichter vergleichen, länger nutzen und einfacher reparieren lassen. Dafür führte die EU ein Energielabel ein, das neben Angaben zur Energieeffizienz auch Informationen zur Akkulaufzeit, Sturzfestigkeit und Reparierbarkeit enthält.
Zusätzlich müssen Hersteller Informationen zu Ersatzteilen und Reparaturanleitungen bereitstellen. Käufer sollen dadurch schon vor dem Kauf erkennen können, wie nachhaltig ein Gerät ist und ob sich eine Reparatur im Schadensfall lohnt. Die Daten werden in der europäischen Produktdatenbank EPREL hinterlegt und sind öffentlich abrufbar.
Auswertung zeigt erhebliche Defizite
Genau bei diesen Informationen sehen Experten jedoch große Probleme. Die Initiative „Right to Repair“ analysierte mehr als 2300 Smartphone-Einträge aus der offiziellen EU-Datenbank. Das Ergebnis fällt deutlich aus: Rund 80 Prozent der untersuchten Geräte erfüllen die Anforderungen nach Ansicht der Organisation nicht ausreichend.
Bei 18 Prozent der Smartphones fehlten Hinweise auf Ersatzteile vollständig. Weitere 19 Prozent verlinkten auf Webseiten, auf denen weder Ersatzteile noch Reparaturanleitungen auffindbar waren. In anderen Fällen führten die Angaben lediglich zu Bedienungsanleitungen oder allgemeinen Online-Marktplätzen.
So lässt sich das eigene Smartphone prüfen
Wer wissen möchte, welche Angaben für das eigene Gerät hinterlegt wurden, kann die EPREL-Datenbank der EU nutzen. Dort finden sich die offiziellen Energielabel und die von den Herstellern gemeldeten Informationen zu Reparaturen und Ersatzteilen. Voraussetzung ist lediglich die Modellkennung des Smartphones.
Diese Kennung befindet sich meist in den Einstellungen unter „Über das Telefon“ oder in den Zulassungsinformationen des Geräts. Verbraucher können damit überprüfen, ob die vorgeschriebenen Informationen vollständig vorhanden sind. Werden fehlerhafte oder unvollständige Angaben entdeckt, empfehlen die Quellen, zunächst den Händler zu kontaktieren. Zusätzlich können Verbraucherzentralen oder die zuständigen Marktüberwachungsbehörden informiert werden.
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