
4. Juni 2025, 13:39 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Im März hatte die EU-Kommission neun Kerntechnologien festgelegt, die Apple für Drittanbieter öffnen muss. Grundlage dafür ist der Digital Markets Act (DMA), der für sogenannte Gatekeeper (dt. Torwächter) besondere Vorgaben bei der Interoperabilität vorsieht. Zieht das Unternehmen als Antwort Features aus Europa zurück?
Die EU-Kommission hat Apple als Gatekeeper identifiziert, der durch seine schiere Größe den Markt kontrollieren und Wettbewerb behindern kann. Aus diesem Grund musste das Unternehmen etwa die Nutzung von alternativen App-Stores und die freie Wahl des Browsers in Europa zulassen. Gegen die Entscheidung der Kommission, dass es neun seiner Kerntechnologien für Dritte öffnen muss, geht Apple nun jedoch in Berufung. Die Begründung: Kunden in Europa sollen vor einer schlechteren Nutzererfahrung bewahrt werden.
Europäischen Kunden droht „schlechteres Nutzererlebnis“
Wie „Reuters“ berichtet, hat Apple gegen die EU-Verfügung Einspruch eingelegt. In einem Statement, das „9To5Mac“ vorliegt, schreibt das Unternehmen:
„Diese zutiefst fehlerhaften Vorschriften, die sich nur gegen Apple – und kein anderes Unternehmen – richten, werden unsere Möglichkeiten, innovative Produkte und Funktionen nach Europa zu liefern, stark einschränken und zu einem schlechteren Nutzererlebnis für unsere europäischen Kunden führen. Wir legen in ihrem Namen Einspruch gegen diese Entscheidungen ein, um die hohe Qualität zu erhalten, die unsere europäischen Kunden erwarten.“
Bereits im März hatte ich davor gewarnt, dass die EU-Auflagen für Apple zu weit gehen. Auf TECHBOOK-Anfrage hatte das Unternehmen schon damals zu verstehen gegeben, dass diese Entscheidungen negative Folgen für europäische Nutzer bedeuten. Sie „machen die Einführung neuer Produkte und Technologien in Europa erheblich schwieriger“.
Könnte Apple AirDrop aus Europa zurückziehen?
Dass Apple Neuerungen in einigen Fällen erst verspätet außerhalb der USA umsetzt, ist nichts Neues. Allerdings zeichnet sich in den vergangenen Monaten der Trend ab, dass es immer länger dauert. Prägnante Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit sind Apples KI-Suite Intelligence, die erst mit iOS 18.4 im April nach Deutschland kam und iPhone Mirroring, das fast ein Jahr nach Ankündigung hierzulande noch immer nicht verfügbar ist.
Der bekannte Apple-Blogger John Gruber hat sich nun auf seinem „Daring Fireball“-Blog zu Wort gemeldet und zeichnet ein düsteres Bild für die Zukunft des iPhones in Europa:
„Wenn AirDrop brandneu wäre, würden Nutzer in der EU es auch nicht bekommen, vermute ich. Und wenn dieses Mandat Bestand hat, könnten EU-Nutzer AirDrop verlieren.“
AirDrop ist eines der neun Konnektivitäts-Features, die Apple den EU-Vorgaben zufolge für Dritte öffnen muss. Die Kommission verlangt, dass der Konzern die zugrunde liegende Technologie bereitstellt, damit andere Anbieter diese für eigene Daten-Transfer-Alternativen nutzen können.
Zwar gibt es derzeit noch keine Anzeichen dafür, dass Apple wirklich bestehende Technologien aus Europa zurückziehen könnte. Aber aus dem vage formulierten Presse-Statement lässt sich ableiten, dass es dem Unternehmen nicht möglich sein könnte, „die hohe Qualität zu erhalten“, sollte sich die EU-Kommission durchsetzen. Ob damit gemeint ist, dass auch bestehende Features wieder vom iPhone verschwinden könnten, bleibt offen.

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Apple ist von DMA-Vorgaben besonders stark getroffen
Tatsächlich ist der iPhone-Hersteller bisher das einzige Unternehmen, das von der EU dazu gezwungen wird, seine Kerntechnologien für Dritte zu öffnen. Es handelt sich hierbei um Technologien, die Apples geistiges Eigentum (IP) sind. Einige davon – wie AirDrop, AirPlay, Bildschirm-Spiegelung und automatische Audio-Übergabe – sind Industrie-führend.
Der Konzern warnt auch davor, dass Dritte durch die Öffnung der Systeme potenziell sogar auf mehr Daten Zugriff hätten als Apple selbst. Die Darstellung von Benachrichtigungen in iOS erfolgt beispielsweise on-device – der Text ist verschlüsselt und verlässt das Gerät nicht. Sollen Dritte Zugang dazu bekommen, muss der Text unverschlüsselt über die Server eines anderen Unternehmens laufen.