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Neue Klage

Rundfunkbeitrag könnte bald steuerlich absetzbar werden

Geldmünzen auf Zetteln mit Beitragsservice
Millionen Steuerzahler könnten künftig von der Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrags profitieren Foto: Getty Images
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Manuel Bauer

27. März 2026, 8:23 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Die Rundfunkgebühr sorgt bei vielen für Ärger. Monatlich 18,36 Euro zahlen die meisten Deutschen, nur wenige Gruppen können sich davon befreien. Studenten oder Menschen mit Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung müssen den Beitrag nicht entrichten. In einigen Bundesländern, etwa im Saarland, können Beamte sogar Zuschüsse zum Rundfunkbeitrag im Rahmen der „Beamten-Mindestalimentation“ erhalten. Alle anderen bleiben verpflichtet, die Gebühr zu zahlen.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) sieht in dieser Regelung eine mögliche Ungleichbehandlung und unterstützt deshalb eine Musterklage eines Bürgers vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist es, zu klären, ob die Rundfunkgebühr künftig steuerlich absetzbar sein könnte.

Ungleichbehandlung bei Steuerpflichtigen?

Der Kläger der Musterklage wollte den Rundfunkbeitrag in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt lehnte jedoch ab. Die Begründung ist, dass der Beitrag unter die Kosten der privaten Lebensführung falle. Genau das will der BdSt prüfen lassen. Die Organisation argumentiert, dass die Rundfunkgebühr bei Menschen mit Bürgergeld oder bestimmten Beamten nicht als private Ausgabe, sondern als Teil des soziokulturellen Existenzminimums angesehen wird.

Nach Ansicht des BdSt gehört der Zugang zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu den grundlegenden Lebensbedürfnissen in Deutschland. Wer diesen Zugang benötigt, sollte ihn im Bedarfsfall auch kostenlos erhalten. Deshalb sei es nur konsequent, den Beitrag steuerlich als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

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Steuerersparnis für Millionen möglich

Sollte das Gericht der Argumentation des BdSt folgen, könnten künftig Millionen Steuerpflichtige die Rundfunkgebühr von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Je nach individuellem Steuersatz bedeutet das einige Euro Ersparnis pro Jahr.

Bis zu einem endgültigen Urteil kann es jedoch dauern. Sollte das Gericht zugunsten der Steuerzahlenden entscheiden, wäre das nicht nur finanziell relevant. Auch die gesellschaftliche Wahrnehmung der Gebühr könnte sich verändern. Debatten über eine Abschaffung oder Reduzierung des Rundfunkbeitrags könnten dadurch erneut Fahrt aufnehmen.

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