Zum Inhalt springen
logo Das Magazin für digitalen Lifestyle und Entertainment
Aktuelle Testphase

Warum der ausgedruckte Fahrzeugschein bald Geschichte ist

Zulassungsbescheinigung Teil 1
Schon bald könnte die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt werden Foto: picture alliance / photothek
Lars Lubienetzki
Freier Redakteur

29. Mai 2025, 16:46 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Ob bei Polizeikontrollen oder Behördengängen – der Fahrzeugschein muss oft griffbereit sein. Genau hier soll künftig eine digitale Lösung für mehr Komfort sorgen. Ein neues Pilotprojekt bringt das altbekannte Dokument jetzt aufs Smartphone.

Artikel teilen

Im behördlichen Fachjargon nennt sich das Dokument „Zulassungsbescheinigung, Teil I“. Die meisten kennen es als Fahrzeugschein. Dieses Papier soll in Kürze digitalisiert werden. Eine erste Testphase der sogenannten i-Kfz-App ist gerade gestartet. TECHBOOK hat im Bundesverkehrsministerium nachgefragt, wie der weitere Ablauf aussieht und ab wann jeder Fahrzeughalter den neuen Service nutzen kann.

Bundesverkehrsministerium testet neue App

Seit Ende April 2025 testet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gemeinsam mit dem Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei eine neue App. Damit lässt sich der Fahrzeugschein direkt aufs Smartphone holen.

„Die Zeiten, in denen man panisch das Handschuhfach durchwühlt, wenn die Polizei winkt, sollen bald ein Ende haben“, bringt ein Sprecher des Ministeriums den Hauptvorteil bildhaft auf den Punkt. „Mit der neuen i-Kfz-App ist der Fahrzeugschein jederzeit griffbereit dabei“, führt er weiter fort.

Das kann die i-Kfz-App

Die i-Kfz-App ermöglicht es Fahrzeughaltern künftig, mehrere Fahrzeugscheine digital zu speichern und zu teilen. Das kann sinnvoll sein, wenn beispielsweise Familienmitglieder das Auto mitnutzen. Die Teilen-Funktion lässt sich auch in den Einstellungen zeitlich begrenzen.

„Wir haben nach einer Lösung gesucht, die den Alltag erleichtert“, erklärt der Ministeriumssprecher. „Gerade, wenn mehrere Personen ein Fahrzeug nutzen, etwa innerhalb einer Familie oder beim Carsharing, wird das Teilen künftig einfacher“, heißt es seitens des Ministeriums.

Wie digitalisiert man den Fahrzeugschein?

Nach Abschluss der Testphase steht die i-Kfz-App für alle kostenlos in den App-Stores von Google und Apple zum Download bereit. Um den digitalen Fahrzeugschein nutzen zu können, braucht es dann ein Smartphone mit NFC-Funktion und einen elektronischen Personalausweis (eID) mit PIN. Nach dem Download der App erfolgt dann die Identifikation direkt über das Mobiltelefon.

Die i-Kfz-App ist bereits für die Personen freigeschaltet, die sich für die laufende Testphase registriert haben.

Lesen Sie auch: Sind Blitzer-Apps fürs Smartphone erlaubt?

App noch in der Testphase

Dafür wurden 2500 Teilnehmer gesucht, die in den kommenden Monaten prüfen, wie zuverlässig die i-Kfz-App im Alltag funktioniert. Obwohl der digitale Fahrzeugschein bereits als offizielles Dokument gilt, empfiehlt das Bundesverkehrsministerium, das Original zusätzlich in Papierform dabei zu haben. Der neue digitale Nachweis sei noch nicht überall bekannt.

Dein flexibler Handytarif

„In der Theorie ist die App schon jetzt rechtlich gleichgestellt. Aus Erfahrung dauert es allerdings in der Praxis noch eine Weile, bis jede Polizei-Dienststelle, Mietwagenfirmen oder das Ausland darüber im Bilde ist“, betont ein Ministeriumssprecher.

Mehr zum Thema

Für alle ab der zweiten Jahreshälfte verfügbar

Sind alle technischen Hürden beseitigt und potenzielle Sicherheitslücken geschlossen, die sich in der Testphase auftun sollten, wird die i-Kfz-App noch in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 bundesweit ausgerollt.

Langfristig plant das Bundesverkehrsministerium die i-Kfz-App zur zentralen Anlaufstelle für die meisten Behördengänge rund ums Fahrzeug auszubauen. Wer beispielsweise ein Auto online zulassen oder abmelden möchte, soll das künftig per App erledigen können. Außerdem gibt es bereits Pläne, auch Führerscheine oder Umweltplaketten zu digitalisieren.

Themen Auto

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.