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In Großbritannien

Sony wegen Preisen im PayStation-Shop verklagt! Was bedeutet das für Kunden?

PlayStation Logo mit Schriftzug als Symbol für Klage gegen Sony
Aktuell sieht sich Sony aufgrund seiner Preise im PayStation Store mit einer Klage konfrontiert Foto: Getty Images
Marlene Polywka Techbook
Redakteurin

23.11.2023, 13:11 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Ein Londoner Gericht hat entscheiden, dass eine Sammelklage gegen das japanische Unternehmen Sony zulässig ist. Dem PlayStation-Hersteller könnte dementsprechend eine Strafe von über 7 Milliarden Euro drohen.

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Bereits im vergangenen Jahr 2022 wurde in Großbritannien eine Klage gegen Sony Interactive Entertainment eingereicht. Ein Team um die Verbraucherschützerin Alex Neill wirft dem Unternehmen vor, seine marktbeherrschende Stellung auszunutzen. Doch was bedeutet das genau und was könnten die Folgen im Falle eines Sieges vor Gericht für PlayStation-Nutzer sein?

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Was beinhaltet die PlayStation-Klage gegen Sony?

Konkret werfen die Verbraucherschützer Sony in ihrer Klage vor, die Monopolstellung im Bereich PlayStation auszunutzen. Spiele, Add-ons und andere Zusatzinhalte für die Konsole werden nämlich ausschließlich über den PlayStation Store angeboten, in dem Sony absolutes Vorrecht hat. Damit verstoße Sony gegen geltendes Wettbewerbsrecht. Der Missbrauch zeige sich, den klagenden Verbraucherschützern zufolge, in zu hohen Preisen für die Kunden.

Zudem soll Sony seine Dominanz im PlayStation-Ökosystem ausnutzen, um Spieleentwicklern und -herausgebern seine strengen Geschäftsbedingungen aufzuzwingen. Ergo: Wer Inhalte für die PlayStation veröffentlichen will, muss zwangsläufig allen Bedingungen des Unternehmens zustimmen, weil es faktisch keine anderen Vertriebsmöglichkeiten gibt.

Teil dieser Bedingungen ist auch eine Provision von 30 Prozent. Diese Zahlen stünden „in keinem Verhältnis zu den Kosten, die Sony für die Bereitstellung dieser Dienste für seine Kunden verursacht“, heißt es auf der offiziellen Website zu der Klage. Leidtragende seien am Ende die Verbraucher.

Zum Thema: Was man über das Gaming-Abo PlayStation Plus wissen sollte

Langer Rechtsstreit möglich

Welches Ergebnis am Ende des Rechtsstreits stehen wird, ist nur schwer einzuschätzen. Dass das Thema jetzt aber offiziell vor Gericht geht, ist bereits ein Erfolg und wohl auch ein gutes Zeichen für die Verbraucherschützer. Finanziert werden diese im Übrigen von der Woodsford Litigitation Funding. Eine Reihe von Anwälten verzichtet im Vorfeld zudem auf ihr Honorar.

Allein in Großbritannien vertreten die Verbraucherschützer laut eigenen Angaben mit ihrer Klage etwa 9 Millionen PlayStation-Nutzer. Im Falle eines Erfolgs vor Gericht müsste Sony den Schadenersatzzahlungen in Höhe von 5 Milliarden Pfund (umgerechnet 5,7 Milliarden Euro) nachkommen. Mit Zinsen entspricht das einer geschätzten Summe von 6,3 Milliarden Pfund (7,2 Milliarden Euro).

Sony hingegen argumentierte vor der Entscheidung des Londoner Gerichts, dass die Klage fehlerhaft sei. Nun sieht sich das Unternehmen mit einem vermutlich jahrelang andauernden Rechtsstreit konfrontiert.

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Mögliche Folgen der PlayStation-Klage

Zunächst einmal ist das Verfahren in erster Linie für betroffene PlayStation-Nutzer in Großbritannien interessant. Verbraucherschutzverbände in anderen Ländern dürften dessen Ablauf und Ausgang aber ebenfalls ganz genau beobachten. Denn auch hierzulande könnte man eine entsprechende Klage in Betracht ziehen.

Eine Klage gegen Sony hat der Verbraucherzentrale Bundesverband erst kürzlich eingereicht. Darin ging es allerdings um eine Unterlassungsklage. Konkret soll dabei geprüft werden, ob die Preisänderungs- und Leistungsklauseln des Unternehmens zulässig sind.

Das Ganze könnte zudem noch deutlich größere Dimensionen annehmen. Sony ist mit seinem Vorgehen im PlayStation Store nämlich nicht allein. Microsoft, Steam, Nintendo oder auch Epic Games – um nur ein paar Namen zu nennen – haben ähnliche Geschäftsmodelle. Die Frage ist, in welchem Umfang dadurch eine Verzerrung stattfindet und fairer Wettbewerb verhindert wird.

Themen PlayStation Recht Sony
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