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Landesjugendbehörden fordern

Schärfere Regeln für den Kauf von „USK 18“-Spielen

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Steven Plöger

14.07.2017, 12:45 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Wird der Einkauf von Videospielen ab 18 bald komplizierter? Ein neues Dokument enthüllt, dass Online-Händler künftig vom Käufer bereits während der Bestellung einen Altersnachweis verlangen sollen. Die strenge Sichtweise der OLJB ist umstritten.

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In einem Blogeintrag macht die Rechtsanwaltskanzlei Osborne Clark auf ein kürzlich aktualisiertes Schriftstück der obersten Landesjugendbehörden (OLJB) aufmerksam, das deren Rechtsauffassung für den Bestellvorgang und Versand von sogenannten „jugendschutzrechtlich regulierten Waren“ festlegt – und zu denen neben Tabak und Alkohol auch Filme und Videospiele gehören.

Altersprüfung jetzt auch vor dem Kauf?

Neu sind einige Auffassungen für Filme und Videospiele, die nun eine zweistufige Altersprüfung vorsieht. Konkret heißt es in dem Dokument für sogenannte Bildträger ohne Kennzeichnung oder mit der Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe“:

„Wie beim Versand von indizierten oder schwer jugendgefährdenden Trägermedien ist ein effektiver Schutz von Kindern und Jugendlichen sowohl bei der Bestellung als auch bei der Lieferung sicherzustellen.“

Das heißt: Es reicht künftig auch bei Spielen ab 18 nicht mehr aus, wenn das Alter nur bei der Lieferung kontrolliert wird. Bisher genügte es den Jugendbehörden, wenn Händler wie Amazon bei Spielen ab 18 etwa gegen Aufpreis eine Versandart mit „Alterssichtprüfung“ anbieten. In diesem Falle kommt der Postbote und kontrolliert vor der Abgabe des Pakets die Identität durch den Ausweis des Empfängers. Nun soll das Alter zusätzlich bereits während der Bestellung kontrolliert werden.

Dieses zweistufige Verfahren gab es zuvor nur bei sogenannten indizierten und schwer jugendgefährdenden Spielen, nun soll es nach Ansicht der OLJB auch für Spiele ab 18 gelten.

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Wie soll die Altersprüfung vor dem Kauf funktionieren?

Das geht aus dem Dokument nicht konkret hervor, Methoden gibt es aber durchaus: Der Händler könnte sich etwa eine Kopie des Ausweises zuschicken lassen. Wie es noch geht, zeigt derzeit Sony: Wer im Playstation Store ein Spiel ab 18 downloaden möchte, muss ebenfalls zunächst eine Altersprüfung für seinen Account durchführen. Dazu muss der Nutzer einmalig verschiedene Ausweisdaten in eine Eingabemaske eintippen, woraufhin diese mit einer Datenbank abgeglichen und bestätigt werden.

TECHBOOK hat bei der Prüfstelle USK angefragt, welche weiteren Möglichkeiten es gibt. Eine Antwort gab es bisher noch nicht.

Welche Händler haben die neuen Regelungen bereits umgesetzt?

Die großen Online-Händler wie Amazon, Media Markt oder Saturn haben sich bisher noch nicht zu dem Thema geäußert, bisher gibt es bei allen noch keine Altersprüfung während des Bestellvorgangs.

Aus der Sicht von Osborne-Clark-Jurist Felix Hilgert seien die neuen Vorgaben relativ streng – und fraglich, ob sie tatsächlich eine Stütze im Gesetz fänden. Die Erfordernis der Änderungen ergebe sich weder aus dem Wortlaut des Gesetztes, noch aus zuvor auch vom OLJB herangezogene Gerichtsurteile – denen nach es nur darauf ankomme, dass Minderjährige die Ware nicht in Empfang nehmen können. Sogenannte „neue Versandarten“ wurden dabei nicht eingeschränkt.

Ob also die Rechtsauffassung der OLBJ Bestand hat, werden wohl erst entsprechende Urteile zeigen können. Jurist Hilgert rät den Händlern trotzdem, sich bereits im Vorfeld Gedanken über eine mögliche Online-Altersprüfung zu machen.

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