Auf X (ehemals Twitter) ist ein Gerichtsdokument aus einem Rechtsstreit zwischen Universal Pictures und Nintendo von 1983 wieder aufgetaucht. Daraus geht hervor, dass ein beliebter Nintendo-Charakter beinahe ganz anders geheißen hätte.
Das HD-Remake von „Donkey Kong Country Returns“ für die Switch ist kürzlich gestartet. Auf der Social-Media-Plattform X wird das Spiel heiß diskutiert. Ein Nutzer hat dabei eine Liste mit Namen gepostet, die Nintendo für den affenartigen Charakter in Erwägung zog.
Diese Namensalternativen waren im Gespräch
User Supper Mario Broth hat auf X eine Liste mit Namen gepostet, die aus einem Gerichtsdokument von 1983 stammen sollen. Tatsächlich bezieht sich die Liste auf einen älteren Post von Videospiel-Historkier Norman Caruso aus dem Jahr 2020. Caruso teilte Bilder von kopierten Gerichtsakten, die er für eine Dokumentation in den US-Nationalarchiven ausfindig gemacht hatte.
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Gegenstand des Rechtsstreits: Universal City Studios, Inhaber des geschützten Begriffs „King Kong“ warf Nintendo vor, diesen mit dem Namen „Donkey Kong“ abgekupfert zu haben. Universal verlor zwar den Prozess, aus den Akten geht jedoch hervor, welche anderen Namen Nintendo erwog:
Funny Kong
Kong the Kong
Jack Kong
Funky Kong
Bill Kong
Steel Kong
Giant Kong
Big Kong
Kong Down
Kong Dong
Mr. Kong
Custom Kong
Kong Chase
Kong Boy
Kong Man
Kong Fighter
Wild Kong
Rookie Kong
Kong Holiday
Einige dieser Namen wirken beim ersten Lesen befremdlich – etwa „Kong Man“, „Kong the Kong“ oder „Custom Kong“. Andere, wie „Kong Dong“ („Dong“ ist im Englischen ein Euphemismus für das männliche Glied) sind schon fast etwas anzüglich. Interessanterweise hat Nintendo den Namen „Funky Kong“ für einen „großartigen Kumpel“ von „Donkey Kong“ recycelt. Letztlich scheint „Donkey Kong“ angesichts der Alternativen jedoch die beste Wahl gewesen zu sein.
„Donkey Kong“ höchstens eine Parodie von „King Kong“
Aus der Akte geht hervor, dass Nintendo im Mai 1981 aus allen Namensvorschlägen „Donkey Kong“ auswählte. „Kong“ ist in Japan ein gängiger Name für einen Gorilla. Das scheint Richter Sweet damals überzeugt zu haben, wie eine richterliche Erklärung zeigt: „Der alberne, kindliche und nicht sexuelle Donkey Kong macht einen humorvollen Eindruck, indem er auf und ab springt und hin und her stolziert, um Mario zu ärgern. Der Gorilla Donkey Kong unterscheidet sich damit deutlich von King Kong, einem brutalen Gorilla“. „Donkey Kong“ sei demnach höchstens eine Parodie von „King Kong“ und verletzte nicht Universals Urheberrecht.
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