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Nach Klage

Ehemalige E.ON-Kunden können sich jetzt Geld zurückholen

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Wer nach dem Anbieterwechsel lange auf die Schlussrechnung warten musste, kann jetzt Geld von E.ON verlangen Foto: Getty Images
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Manuel Bauer

6. Mai 2026, 15:28 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Wer den Stromanbieter wechselt, muss normalerweise nicht lange auf die Abschlussrechnung warten. Laut Gesetz ist klar geregelt, dass diese spätestens nach sechs Wochen vorliegen muss. In vielen Fällen hielt sich E.ON jedoch nicht an diese Frist.

Das Vorgehen des Energieversorgers führte zu zahlreichen Beschwerden beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Organisation reagierte mit einer Klage und erzielte bereits im März 2024 vor dem Landgericht München einen ersten Erfolg. Trotzdem gingen weiterhin Beschwerden ein.

Verbraucherzentrale setzt sich durch

Da sich die Situation nicht verbesserte, leitete die Verbraucherzentrale ein Ordnungsmittelverfahren ein. Am Ende konnte es damit zu außergerichtlichen Gesprächen mit E.ON kommen. Diese führten zu einem Vergleich, den der Verband auf seiner Website bekannt gemacht hat. E.ON verpflichtet sich darin, künftig die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und Rechnungen fristgerecht zu versenden.

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Zusätzlich sieht der Vergleich vor, dass ehemalige Kunden eine Entschädigung erhalten können. Diese ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Betroffene müssen selbst aktiv werden, um das Geld zu erhalten. Anspruch besteht nur, wenn der Stromvertrag zwischen dem 20. März 2024 und dem 30. April 2026 gekündigt wurde und die Schlussrechnung später als sechs Wochen eingetroffen ist. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich über die Website der Verbraucherzentrale prüfen.

So viel Geld ist möglich

Die Höhe der Entschädigung hängt vom jeweiligen Fall ab. Liegt die Nachzahlung oder das Guthaben unter 500 Euro, können Betroffene 15 Euro verlangen. Voraussetzung ist allerdings, dass bis zum 30. April 2026 eine Beschwerde eingereicht oder eine Beratung bei der Verbraucherzentrale erfolgt ist. Diese Bedingung entfällt, wenn das Guthaben über 500 Euro liegt. In diesem Fall können 30 Euro gefordert werden.

Wer für eine Beratung bei der Verbraucherzentrale bezahlt hat, kann eine weitere Entschädigung erhalten. Wird die entsprechende Rechnung vorgelegt, zahlt E.ON zusätzlich 30 Euro für diese Kosten. Insgesamt sind damit bis zu 60 Euro möglich. Um die Zahlung zu beantragen, müssen Betroffene das Kontaktformular unter eon.de/verbraucheranfragen nutzen und ihren Fall schildern.

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