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Service zu teuer

Sky muss Hotline-Kosten nach Gerichtsurteil senken

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Steven Plöger

28.08.2018, 15:35 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Das Landgericht München I hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bayern entschieden: Die Gebühren für die Telefon-Hotline sind zu teuer! Nun will der Pay-TV-Anbieter Sky Berufung gegen das Urteil einlegen.

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Die 0180-Nummern – oder auch sogenannte Servicenummern – wurden in den Neunzigern zu einer Zeit eingeführt, als Telefonieren noch deutlich teurer war als heute. Der Hintergedanke: Mit der Vorwahl können sich der Anrufer und der Angerufene – etwa ein Kundenservice – die Kosten des Telefonats teilen, damit der Dienst für Kunden erschwinglich wird. Der Kunde sparte damit also Geld.

Nach der Liberalisierung des Telefonmarktes Ende der Neunziger sanken die Preise für Telefonate deutlich – die der 0180-Nummern allerdings nicht, weshalb sie heute deutlich teurer sind. Viele Anbieter von Hotlines nutzen noch immer 0180-Nummern, um zusätzlich Geld mit den Anrufen zu verdienen – zum Ärger vieler Verbraucher und Verbraucherschützer.

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Sky-Hotline zu teuer

Auch Pay-TV-Sender Sky bietet eine Kunden-Hotline unter einer 0180-Nummer an, sie kostet 20 Cent aus dem deutschen Festnetz und 60 Cent aus dem Mobilfunknetz. Obwohl die Kosten im Vergleich zu anderen Anbietern und früheren Tagen moderat sind, verklagte die Verbraucherzentrale Bayern den Sender. Solche Gebühren seien in Zeiten von Flatrate-Tarifen nicht mehr zulässig.

Das Landesgericht München I bestätigte das Urteil jetzt – die Kosten für die Hotline sind zu hoch! Das Gericht bezog sich bei seinem Urteil auf europäische Vorgaben, wonach bei der Beurteilung der Preise die gängigen Telefonkosten der Nutzer berücksichtigt werden sollen. Da diese heute in der Regel über eine Flatrate verfügen, seien die Mehrkosten für die Hotline zu hoch. Schon 2017 hatte der Europäische Gerichtshof ein Urteil über 0180-Nummern gefällt und festgelegt, dass diese bestimmte Preisgrenzen nicht mehr überschreiten dürfen. Für Verbraucher richtete die Bundesnetzagentur extra ein Formular für Beschwerden bei Verstößen gegen die Regelungen ein.

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Das sagt Sky dazu

Auf Nachfrage von TECHBOOK bestätigt Sky, das Unternehmen habe das Urteil geprüft und bewertet und werde Berufung einlegen. Der Sender vertrete weiterhin den Standpunkt, dass der pro Anruf einmalig veranschlagte Preis nicht über den derzeit durchschnittlichen Telefonkosten für einen Anruf unter einer gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummer liege und somit rechtens sei.

Themen Recht Sky
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