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Klage abgewiesen!

Elektronik-Händler dürfen weiter unsichere Smartphones verkaufen

Beim Erwerb eines neuen Smartphones haben Verbraucher die Wahl: Handy mit Vertrag oder ohne Vertrag
Vor dem Erwerb eines neuen Smartphones sollten Verbraucher sich genau informieren Foto: Getty Images
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Redaktionsleiterin

01.11.2019, 13:01 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Dürfen Elektronik-Händler Smartphones verkaufen, die veraltete Software haben und dadurch weniger sicher sind? Ja, meint das Oberlandesgericht Köln und wies eine Klage von Verbraucherschützern ab. Das Schlimme dabei: Die Händler müssen Kunden nicht einmal auf die Sicherheitsrisiken hinweisen.

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Kaufen Kunden in Elektronikmärkten Smartphones, können sie nicht davon ausgehen, dass diese sicher sind. Das fand der Verbraucherverband heraus, der Testkäufe durchgeführt und die erworbenen Geräte von Experten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Sicherheitslücken untersuchen ließ. Dabei kam heraus, dass die Smartphones zum Teil erhebliche Sicherheitsmängel aufwiesen. Ein Gerät kam sogar auf 15 von 28 getestete Sicherheitslücken.

Gericht weist Klage wegen unzumutbaren Prüf-Aufwand ab

Grund für die diese Mängel sind oftmals veraltete Betriebssysteme. Die Hersteller benötigen wegen interner Anpassungen mitunter lange, bis sie ein Update auf ein Smartphone ausliefern können. Zudem kommt es immer wieder vor, dass sie Sicherheitslücken erst dann entdecken, wenn Angriffe durch Dritte erfolgen – es also schon zu spät ist. Solche Lücken werden dann durch monatliche Sicherheitspatches gestopft. Doch auch diese landen nicht immer zeitnah auf den Handys.

Dass die Händler ihre Kunden nicht auf diesen Umstand hinweisen und teils stillschweigend Geräte mit veralteteter Software verkaufen, kritisieren die Verbraucherschützer und reichten Klage ein. So wollten sie eine Informationspflicht seitens der Fachmärkte erreichen, damit Kunden künftig besser geschützt und informiert sind.

Das Oberlandesgericht Köln wies die Unterlassungsklage allerdings ab (30.10.2019 – Az. 6 U 100/19.). Auch dann nicht, wenn die Sicherheitslücken für die Nutzer ein eklatantes Sicherheitsrisiko darstellen. Schließlich könnten sich die feststellbaren Sicherheitslücken laut dem Oberlandesgericht Köln jederzeit ändern, was zur Folge hat, dass die Händler die Tests in regelmäßigen Abständen wiederholen müssten.

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Käufer müssen sich selbst informieren

Für Verbraucher bedeutet die Entscheidung des Gerichts, dass sie künftig die Verantwortung tragen, sich über das System ihres Neugerätes zu informieren. Bereits vor dem Kauf sollten sie daher umso genauer darauf achten, welche Betriebssystemversion auf einem Smartphone installiert ist. Bei iPhones ist die Gefahr eines alten Systems vergleichsweise gering. Denn Apple versorgt auch ältere Geräte noch lange Zeit mit den neuesten Updates.

Anders sieht es allerdings bei Android aus. Die neuesten Versionen des Google-Systems landen zum Teil sehr spät und auch nicht auf allen Smartphones. Viele Hersteller geben eine Update-Garantie von zwei Jahren für neue Versionen und von drei Jahren für Sicherheitspatches. In dieser Zeit können Besitzer also sicher sein, dass sie die aktuelle Software erhalten. Was viele aber nicht wissen: Die Frist beginnt nicht mit Kauf des Smartphones, sondern mit dessen Marktstart. Kaufen Kunden ein älteres Modell, das schon länger in den Lagern liegt, dafür aber günstig angeboten wird, können sie nicht sicher sein, dass sie noch aktuelle Updates bekommen.

Zum Weiterlesen: Für diese Smartphones gibt es schon Android 10

Die aktuelle Android-Version ist Android 10. TECHBOOK rät daher:

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