Mit Highspeed-Internet werben die Provider, in der Praxis sind die Leitungen aber oft langsamer als versprochen. Was kann man tun?
Beim schnellen Internet halten viele Versorger ihre Versprechen hoher Spitzenübertragungsraten nicht ein: Die Breitbandanschlüsse erreichten in den allermeisten Fällen nicht die versprochenen und oft breit beworbenen Maximalwerte, berichtete die Bundesnetzagentur nach einer Untersuchung.
Im Festnetz hätten nur rund zwölf Prozent der Anschlüsse tatsächlich die vertraglich zugesicherte Maximalgeschwindigkeit geliefert, bei Mobilfunkanschlüssen waren es nur rund fünf Prozent, heißt es in der Studie. Gemessen wurden insgesamt rund 160 000 Festnetz- und Mobilanschlüsse. „Wenn die Anbieter zukünftig weiter keine realistischen Geschwindigkeitsangaben machen, kann die Bundesnetzagentur gegen einzelne Unternehmen Verfahren durchführen“, sagte ein Behördensprecher.
Bandbreite messen und Nachbesserung fordern!
Ob der Internetanschluss die vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten liefert, können Kunden auf der Webseite Breitbandmessung.de der Bundesnetzagentur prüfen. Für Mobilfunknutzer gibt es die App Breitbandmessung für Android und iOS. Sind die gemessenen Werte deutlich niedriger, sollten Kunden beim Anbieter Nachbesserung fordern, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dazu sollten Anschlussinhaber an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen zu jeweils unterschiedlichen Zeitpunkten messen und die Ergebnisse protokollieren.
Liegen die gemessenen Werte dauerhaft unter den im Vertrag angegebenen Geschwindigkeiten, können Kunden dem Anbieter schriftlich eine Frist zum Nachbessern setzen und sich weitere Schritte vorbehalten. Tritt keine Besserung ein, dürfen sie in vielen Fällen den Vertrag vorzeitig kündigen. Allerdings funktioniert das nicht immer reibungslos. Bevor sie als letzten Ausweg eine Klage erwägen, sollten sie aus Sicherheitsgründen ein technisches Gutachten einholen.
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Der Rat der Verbraucherschützer: Zunächst einmal nachsehen, welche Möglichkeiten der Anbieter für Entschädigungen oder Erstattung bei Minderleistung anbietet. Je nach Anbieter kann eventuell ein weniger schnelles Angebot gebucht werden. Dann zahlen Kunden am Ende immerhin weniger.
Kann ein Anbieter die versprochene Übertragungsgeschwindigkeit dauerhaft nicht erreichen – etwa weil es vor Ort gar nicht technisch möglich ist -, haben Kunden nach einem Urteil des Amtsgerichts Fürth (Az.: 340 C 3088/08) ein Sonderkündigungsrecht.
Grüne fordern Sanktionen bei Abweichungen
Beim Mobilfunk liegt das Leistungsniveau laut Netzagentur noch deutlich unter den Festnetzangeboten. Vor allem hohe LTE-Geschwindigkeiten von 300 Mbit pro Sekunde, die viele Mobilfunk-Anbieter in der Werbung versprechen, würden in der Praxis nur „in Ausnahmefällen“ erreicht.
Die Forderung nach Sanktionen bei hohen Abweichungen von der vertraglichen Übertragungsgeschwindigkeit hatten bereits die Grünen im Bundestag erhoben. Sie stützten sich dabei auf eine EU-Verordnung, nach der kontinuierlich abweichende Leistungen der Anbieter ihre Vertragstreue in Frage stellen.