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TECHBOOK erklärt

So kann man sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen

Die Summe von 18,94 Euro liegt auf einem Tisch neben der Fernbedienung für einen Fernseher. Der Rundfunkbeitrag soll ab 2025 vorläufigen Berechnungen von Finanzexperten zufolge auf 18,94 Euro steigen. Das geht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus einem am Freitag bekanntgewordenen Entwurf des Expertengremiums KEF hervor.
Jeden Monat werden 18,36 Euro Rundfunkbeitrag fällig – doch das muss nicht sein. Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner

22.01.2024, 13:16 Uhr | Lesezeit: 8 Minuten

In einen ohnehin schmalen Geldbeutel kann der monatliche Rundfunkbeitrag ein ordentliches Loch hineinfressen. Doch das muss nicht sein, denn viele Menschen haben einen Anspruch auf eine Beitragsbefreiung. TECHBOOK verrät, wie das geht.

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Mit 18,36 Euro schlägt der Rundfunkbeitrag – umgangssprachlich immer noch GEZ genannt jeden Monat zu Buche. Auf das ganze Jahr gerechnet läppert sich das auf stolze 220,32 Euro. Für dieses Geld könnte man sich gut ein Streaming-Abo bei dem ein oder anderen Anbieter leisten. Gleichzeitig handelt es sich um eine Summe, die nicht jeder bezahlen kann oder will – und auch nicht jeder bezahlen muss. Stand 31. Dezember 2022 waren laut Statista immerhin 2,43 Millionen Menschen vom Rundfunkbeitrag befreit.

TECHBOOK erklärt, in welchen Fällen man den Rundfunkbeitrag nicht zahlen muss. Zudem haben wir bei einem Anwalt nachgefragt, ob es sich für den Rest der Zahler lohnt, gegen den Rundfunkbeitrag vorzugehen.

Diese Personen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen

Der Rundfunkbeitrag ist ein sogenanntes Solidarmodell, bei dem alle einen Beitrag leisten sollen. Mit dem Geld werden die öffentlich-rechtlichen Sender und die Landesmedienanstalten finanziert. Dazu gehören unter anderem das ZDF, das Deutschlandradio und die ARD. Im Gegenzug sollen diese Medien ihrem Programm- und Bildungsauftrag nachkommen und die Zuschauer ausgewogen informieren, bilden und unterhalten. Der Betrag bleibt übrigens noch bis Ende 2024 stabil. Danach wäre eine Erhöhung zumindest möglich.

In Zeiten von reger Internetnutzung sowie Social Media, Streaming und Podcasts als zusätzliche Informations- und Unterhaltungsquellen haben das lineare Fernsehen und das Radio ihre Position als Leitmedium längst verloren. Eine Begleiterscheinung ist daher, dass sich auch diejenigen am Rundfunkbeitrag beteiligen müssen, die die Produkte der öffentlich-rechtlichen Sender nicht konsumieren – das ist schließlich der Sinn eines Solidarmodells.

Bezieht man Sozialleistungen, dann kann man in vielen Fällen jedoch von der Rundfunkabgabe komplett befreit werden. Das ist der Fall, wenn man eine der folgenden Leistungen bezieht:

  • Bürgergeld (ehemals Hartz IV oder Sozialgeld)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen als Asylbewerber
  • Blindenhilfe
  • BAfög oder Auszubildendengeld (und nicht mehr bei den Eltern wohnt)
  • Pflegegeld, Pflegezulagen oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge

Weitere Voraussetzungen für eine Befreiung liegen vor, wenn:

  • eine Person volljährig ist und in einer stationären Einrichtung lebt.
  • pflegebedürftigen Personen ein Freibetrag zuerkannt wird.

Noch genauer steht es auf der Internetseite zum Rundfunkbeitrag – inklusive Angaben der einschlägigen Gesetzestexte.

Härtefallanträge als Notlösung

Wer oben genannte Sozialleistungen nicht bezieht, kann sich unter bestimmten Umständen dennoch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu muss ein Härtefall vorliegen, der eine Befreiung rechtfertigt. Diese Härtefallbefreiungen dürften jedoch nur in äußerst seltenen Fällen auftreten. Folgende Ausnahmen gelten:

  • Wenn eine Person keine der oben genannten Sozialleistungen erhält, weil die Bedarfsgrenze knapp überschritten wird. Dazu darf das Einkommen den sozialen Bedarf nicht mehr als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro überschreiten.
  • Die Person verzichtet freiwillig auf die oben genannten Sozialleistungen, obwohl ein Anspruch besteht. Voraussetzung ist dafür ein Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und eine Verzichtserklärung des potenziellen Leistungsempfängers.

In diesen Fällen kann ein Härtefallantrag gestellt werden. Doch gerade im oberen Punkt sollte man genau hinschauen, damit keine unerwünschten Nachzahlungen auftreten.

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Härtefallbefreiung im Studium

Auch Studierende können von der Härtefallregelung Gebrauch machen, um eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu erreichen. Das gilt zum Beispiel dann, wenn sie vom BAföG-Bezug ausgeschlossen sind, obwohl sie noch bedürftig sind, weil sie:

  • sich in einem Zweitstudium befinden.
  • die Förderungshöchstdauer überschritten haben.
  • das Studienfach gewechselt haben.
  • die Altersgrenze zur BAföG-Förderung überschritten haben.
  • einen Leistungsnachweis im Studium für eine BAföG-Förderung nicht erbracht haben.

Ab wann genau eine Bedürftigkeit vorliegt und welches Einkommen nach Abzug von Wohn- und Krankenkassenkosten gelten, lesen Sie hier.

Wie verhält es sich aber mit WGs, in denen eine Person etwa durch BAföG vom Rundfunkbeitrag befreit ist? Seit 2013 ist der Rundfunkbeitrag eine Pauschal-Abgabe, die pro Wohnung und nicht pro Person abgerechnet wird. Lebt man daher mit anderen in einer WG oder in einer Lebensgemeinschaft, dann muss nicht jeder der Bewohner monatlich zahlen, sondern nur einer. Zahlen also mehrere Personen in einem Haushalt den Rundfunkbeitrag, dann können sich alle bis auf eine mit diesem Online-Formular abmelden. Sollte eine Person von der GEZ befreit sein, entbindet das allerdings nicht den gesamten Haushalt von der Rundfunkgebühr.

Ermäßigung bei Behinderung

Wer keinen Anspruch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag hat, könnte aber dennoch für eine Ermäßigung infrage kommt, wenn eine Behinderung vorliegt. In diesem Fall müssen Betroffene lediglich ein Drittel des Beitrags in Höhe von 6,12 Euro monatlich zahlen. Dies betrifft alle, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben. Für taubblinde Menschen, Empfänger von Blindenhilfe sowie Menschen, die Sonderfürsorge-berechtigt sind, kommt zudem eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag in Betracht.

Der einfachste Weg, eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag in die Wege zu leiten, ist über das entsprechende Online-Formular. Hier kann man seine persönlichen Daten eintragen und einen fertigen Antrag auf Befreiung ausdrucken. Nun muss man nur noch die entsprechenden Nachweise beilegen, die einen zu einer Befreiung berechtigen und die Unterlagen an die folgende Post-Adresse zu schicken: ARD, ZDF und Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln. Wichtig: Es empfiehlt sich, die Unterlagen als Einschreiben zu verschicken – so kann man nachträglich beweisen, dass man die Unterlagen auch tatsächlich eingesandt hat.

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Befreiung vom Rundfunkbeitrag rückwirkend möglich

Genaues Hinsehen auf eine mögliche Befreiung vom Rundfunkbeitrag lohnt sich, denn: Es ist möglich, sich rückwirkend von der GEZ befreien zu lassen. Für bis zu drei zurückliegende Jahre kann man sein Geld zurückbekommen. Wichtig ist aber: Dies gilt nur für Personen, die aus sozialen oder medizinischen Gründen zu einer Befreiung oder einer Ermäßigung berechtigt gewesen wären.

Hat man allerdings nur vergessen, sich von der GEZ abzumelden, weil man zum Beispiel in eine WG gezogen ist, die bereits Rundfunkbeitrag bezahlt, dann hat man keinen Anspruch auf eine Erstattung der Beträge. Es bleibt nur die Abmeldung zum Monatsersten.

Lohnt sich eine Klage?

Wer nicht zu den Personengruppen zählt, die vom Beitrag befreit sind, aber dennoch nicht zahlen möchte, hat als letzte Möglichkeit den Rechtsweg. Ob man mit einer Klage aber überhaupt Aussichten auf Erfolg hat, hat TECHBOOK bei Rechtsanwalt Jakob Tschuschke nachgefragt.

„Wer aus grundsätzlichen Erwägungen gegen den Rundfunkbeitrag klagt, braucht in jedem Falle einen langen Atem, weil er durch alle Instanzen gehen muss“, erklärt Tschuschke. „Leider hat sich die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte immer mehr verfestigt, dass der Rundfunkbeitrag in seiner aktuellen Ausgestaltung verfassungsgemäß sei, zuletzt mit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.1.2017.“

Daher schätzt Tschuschke die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Rundfunkbeitrag als eher gering ein. Die Bestätigung der Rechtsprechung von 2017 ist zudem durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 erfolgt. Auch eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof im selben Jahr bestätigte rechtlich den Rundfunkbeitrag.

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Was passiert, wenn ich einfach nicht zahle?

Entscheidet man sich dazu, die Zahlung des Rundfunkbeitrages einfach zu verweigern, dann muss man sich im Extremfall auf Konsequenzen bis hin zur Zwangsvollstreckung oder sogar Haft einstellen. „Wenn der Rundfunkbeitrag nicht gezahlt wird, wird er durch einen Beitragsbescheid festgesetzt. Dieser Beitragsbescheid ist bereits ein vollstreckbarer Titel, ähnlich wie ein Vollstreckungsbescheid und Grundlage für eine Zwangsvollstreckung“, erklärt Jakob Tschuschke gegenüber TECHBOOK. „Es gab auch Fälle, bei denen das auf der Straße stehende Auto des ‚Beitragsverweigerers‘ mit einer Radkralle festgesetzt wurde.“

Wird man im Zuge der Zahlungsaufforderung auch zur Abgabe einer Vermögensauskunft geladen und entscheidet sich dazu, auch diese zu ignorieren, kann es sogar zu einer Erzwingungshaft kommen, sagt Tschuschke: „Das heißt, man wird so lange in Haft genommen, bis man die Vermögensauskunft abgibt.“

Die Rundfunkanstalten haben allerdings nicht mehr Rechte den Rundfunkbeitrag einzutreiben als andere Gläubiger: „Der Rundfunk hat keine weitergehenden Befugnisse als andere Gläubiger auch und darf nicht auf das unpfändbare Einkommen und unpfändbare Sachen zugreifen.“ Dennoch sitzen die Rundfunkanstalten letztlich am längeren Hebel. Und der eigentliche Zweck des Rundfunkbeitrags ist eine gute Sache: Ausgewählten Medien eine relative finanzielle Unabhängigkeit vom Staat und von der Privatwirtschaft zu ermöglichen.

Themen #amazon Fernsehen Recht
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