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Identitätsdiebstahl: Auffällige Zahlungen sofort anzeigen

Cyber-Kriminalität

So schützen Sie sich vor Identitätsdiebstahl

Auf dem Kontoauszug stehen Abbuchungen unbekannter Firmen? Oder Kunden erhalten plötzlich Inkassoforderungen für Dinge, die sie nie bestellt haben? In so einem Fall müssen sie schnell handeln. Denn sie könnten Opfer eines Identitätsdiebstahls sein.

Verdächtige Rechnungs-Mails, Abbuchungen unbekannter Firmen oder merkwürdige Posten auf der Mobilfunkrechnung? All das können Anzeichen von Identitätsdiebstahl sein.

Kriminelle nutzen hierbei Namen, Telefonnummern, Bankdaten oder Adressen, um auf Kosten anderer Mobilfunkverträge oder Abonnements abzuschließen und im Netz einzukaufen. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin. Wer unbekannte Abbuchungen vom Konto oder Posten in der Telefonrechnung bemerkt, oder plötzlich ein Schreiben vom Inkassobüro in der Hand hält, muss schnell reagieren, raten die Verbraucherschützer.

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Verdächtige Abbuchungen sofort melden

Wer verdächtige Abbuchungen schnell an Zahlungsdienstleister und Polizei meldet, kann seinen Schaden eingrenzen. 150 Euro beträgt den Angaben zufolge die Haftungsgrenze – wenn der Identitätsdiebstahl nicht durch fahrlässige Weitergabe an Dritte ermöglicht wurde.

Laut vzbv ist Identitätsdiebstahl im Netz weit verbreitet. Über ihr Portal Marktwächter Digitale Welt sammeln die Verbraucherschützer Beschwerden von Betroffenen. Von unberechtigt abgeschlossenen Streaming-Abos oder Mobilfunkverträgen über Einkäufe auf Kosten anderer bis hin zu teuren Online-Dating-Konten oder Diebstahl von Payback-Punkten ist alles dabei.

Rechungen regelmäßig kontrollieren

Häufig bemerken Betroffene den Identitätsdiebstahl erst, wenn Rechnungen oder gar schon Inkasso-Schreiben ins Haus flattern. Um so wichtiger ist es, immer den Überblick zu behalten. Die Verbraucherschützer raten zur regelmäßigen Kontrolle von Telefonrechnungen, Rechnungs-E-Mails, Buchungsbestätigungen und Kontoauszügen.

Telefonnummern, PIN-Codes für Zahlungsdienste und Passwörter sollten nie weitergegeben werden. Auch nicht an Bekannte und Freunde. Auf der Marktwächter-Webseite finden Opfer eines Identitätsdiebstahls ein Beschwerdeformular.

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