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Schärfere Gesetze

Das droht künftig, wenn man mit dem Handy am Steuer erwischt wird

Handynutzung am Steuer soll in Zukunft noch stärker bestraft werden.
Handynutzung am Steuer soll in Zukunft noch stärker bestraft werden. Foto: Getty Images
Philippe Fischer

07.06.2017, 14:49 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Das Verkehrsministerium plant neue Strafen für das Telefonieren am Steuer. Nicht nur höhere Bußgelder drohen: Wer mit dem Smartphone am Steuer erwischt wird, könnte zukünftig sofort den Führerschein verlieren.

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Alexander Dobrindt plant Fahrverbote als Strafe für die Nutzung von Smartphones am Steuer. Eine entsprechende Verordnung ist laut Medienberichten bereits beim Bundesverkehrsministerium in Planung.

Sollte während des Verstoßes eine Gefährdung vorliegen, würde sofort ein eimonatiges Fahrverbot verhängt, berichtet die „Saarbrücker Zeitung“. Außerdem erhöht sich das Bußgeld für Simsen und Telefonieren beim Autofahren von 60 auf 100 Euro. Radfahrer zahlen für dieses Delikt 55 Euro statt bisher 25 Euro. Bei einer Gefährdung anderer solle ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden, berichtete die „Saarbrücker Zeitung“ am Freitag unter Berufung auf eine geplante Verordnung aus dem Bundesverkehrsministerium. Man begründe die Schritte damit, dass die derzeitigen Regelungen „nicht ernst genommen“ werden.

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Darf ich beim Autofahren einen Anruf entgegen nehmen?

Nein. Das Gesetz differenziert bei der Nutzung von Telefonen nicht. In der Straßenverkehrsordnungen (StVO) heißt es in Paragraph 1a:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Man muss also anhalten und den Motor abschalten, um legal den Hörer an das Ohr nehmen zu dürfen. Freisprechanlagen sind von dieser Regelung natürlich nicht betroffen. Bereits seit 2001 gilt: Wer sein Handy am Steuer benutzt, zahlt eine Geldstrafe und erhält einen Punkt im deutschen Verkehrszentralregister in Flensburg.

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Vermummungsverbot geplant

Im Zuge der neuen Verordnung möchte der Bundesverkehrsminister auch ein Vermummungsverbot am Steuer einführen. Autofahrer dürfen ihre Gesichter dann nicht mehr verhüllen oder verdecken. Damit soll die Ahndung vereinfacht werden, da man die Fahrer besser identifizieren könne. Ein Verstoß soll nach den Plänen rund 60 Euro kosten.

Themen Mobilität
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