25. August 2025, 9:49 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Die Deutsche Wohnen hat das Hausverbot für Telekom-Vertreter aufgehoben. Neue Regeln und Schulungen sollen zukünftig für geordnete Haustürgespräche sorgen. Doch Verbraucherschützer warnen.
Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen hat das im April verhängte Betretungsverbot für Telekom-Vertreter in rund 130.000 Wohnungen zurückgenommen. Ursprünglich war die Maßnahme in Berlin, Dresden und Magdeburg ausgesprochen worden, nachdem zahlreiche Mieter sich über aufdringliche Glasfaserwerbung beschwert hatten.
Strengere Kontrollen für Telekom-Vertreter vorgegeben
Nach Gesprächen zwischen beiden Unternehmen wurde nun vereinbart, die externen Telekom-Vertreter strenger zu kontrollieren und mit zusätzlichen Schulungen zu verpflichten. Laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ (gehört wie TECHBOOK zu Axel Springer) dürfen Haustürbesuche künftig nur nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Vermieter stattfinden.
Trotzdem will die Telekom am Direktvertrieb festhalten, da dieser für den Glasfaserausbau weiterhin als entscheidend angesehen wird. Viele Bewohner empfinden solche Besuche allerdings als belastend.
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Redakteure schildern Erfahrungen mit Telekom-Vertretern
Wie leicht solche Situationen eskalieren können, zeigen Beispiele aus TECHBOOK-Redaktion: Unsere Kolleginnen berichteten, dass Vertreter im Auftrag der Telekom oder anderer Anbieter plötzlich vor der Tür standen und mit teils widersprüchlichen Aussagen Druck ausübten.
In einem Fall konnten die Verkäufer nicht erklären, ob der Ausbau tatsächlich bis in die Wohnung (FTTH) erfolge – woraufhin sie den Rückzug antraten. In einem weiteren Fall wurden falsche Behauptungen über Konkurrenzanbieter aufgestellt und persönliche Vertragsdaten eingefordert.
Auch Verbraucherschützer mahnen seit Langem zur Vorsicht. Häufig werde der Eindruck erweckt, ohne sofortige Vertragsunterzeichnung sei ein Glasfaseranschluss nicht möglich. Tatsächlich können Anschlüsse unabhängig von einem Vertrag gelegt werden. Bewohner haben jederzeit das Recht, den Zutritt zu verweigern – seriöse Mitarbeiter akzeptieren das ohne Diskussion.
Das können Verbraucher tun
Um sich vor unseriösen Methoden zu schützen, sollten Verbraucher einige Grundregeln beachten: Wer unsicher ist, sollte sich grundsätzlich einen Dienstausweis sowie eine schriftliche Autorisierung vorzeigen lassen. Auf diesen Dokumenten befindet sich in der Regel auch eine Telefonnummer des Netzbetreibers, unter der sich die Echtheit der Beauftragung prüfen lässt.
Zudem ist es ratsam, keine überstürzten Entscheidungen an der Haustür zu treffen. Angebote lassen sich später immer noch in Ruhe vergleichen, sei es online oder mithilfe eines schriftlichen Vertragsentwurfs. Auch nach einer Unterschrift gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. So behalten Kunden die Kontrolle, ohne sich durch Drucksituationen zu voreiligen Zusagen verleiten zu lassen.

