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App hilft beim Nachweis

Mobilfunk zu langsam? So holen Sie sich jetzt Geld zurück

Verärgerte Frau am Telefon
Schlechter Handyempfang kann künftig einfacher nachgewiesen werden und zu einer Preisminderung führen Foto: Getty Images
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Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Przemyslaw Szymanski,

20. April 2026, 17:04 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Schon seit Dezember 2021 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Preisnachlass, wenn die Mobilfunkleistung nicht stimmt – unter bestimmten Voraussetzungen ist inzwischen sogar eine vorzeitige Kündigung des Vertrags möglich. In der Praxis ließ sich das bislang aber kaum umsetzen. Denn bislang gab es keine klaren Kriterien, wann ein Netz wirklich als mangelhaft gilt. Genau hier setzt die neue Regelung an und schafft erstmals konkrete Vorgaben.

Die Bundesnetzagentur hat das gesamte Bundesgebiet in kleine Raster eingeteilt. Jede dieser Flächen misst 300 mal 300 Meter. So lässt sich die Qualität des Netzes genauer bewerten. Entscheidend sind dabei Mindestwerte, die je nach Region unterschiedlich ausfallen. In dicht besiedelten Gebieten müssen mindestens 25 Prozent der vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden. In Regionen mittlerer Dichte sind es 15 Prozent, in dünn besiedelten Gebieten 10 Prozent.

Die Unterschiede zwischen den Regionen sind bewusst gewählt. Im Mobilfunk hängt die Leistung stark von der Umgebung ab. Anders als beim Festnetz gibt es keinen festen Anschlussort. Außerdem nutzen mehrere Personen gleichzeitig das Netz, was die Geschwindigkeit beeinflusst. Diese Faktoren machen es schwierig, dauerhaft schlechte Leistung eindeutig nachzuweisen. Deshalb setzt die Bundesnetzagentur auf differenzierte Vorgaben.

So lässt sich die Netzqualität nachweisen

Seit dem 20. April 2026 stellt die Bundesnetzagentur eine App bereit, mit der Nutzer die Leistung messen können. Sie befindet sich zunächst in einem Testbetrieb. Vorgeschrieben sind insgesamt 30 Messungen. Diese verteilen sich auf fünf Kalendertage mit jeweils sechs Messungen pro Tag. Eine erhebliche Abweichung liegt vor, wenn an mindestens drei Tagen die gemessene Geschwindigkeit unter den festgelegten Mindestwert fällt. Wenn sich dieses Ergebnis früher zeigt, kann die Messreihe auch vorzeitig beendet werden.

Auch interessant: Sag am Telefon nie dieses Wort – sonst wird es richtig teuer!

Auch wenn der Nachweis jetzt klar geregelt ist, bleibt die Höhe der Preisminderung offen. Nutzer müssen diese direkt mit ihrem Anbieter klären. Eine automatische Erstattung ist nicht vorgesehen. Im Zweifel kann das auch rechtlich durchgesetzt werden. Verbraucherschützer kritisieren diesen Punkt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert stattdessen einen pauschalen Schadensersatz bei schlechter Internetleistung, sowohl im Mobilfunk als auch im Festnetz. Sie bemängeln zudem, dass viele Anbieter in ihren Verträgen oft höhere Geschwindigkeiten versprechen, als im Alltag tatsächlich erreicht werden.

Kritik an der Umsetzung aus der Branche

Auch aus der Telekommunikationsbranche kommt Kritik. Dr. Frederic Ufer vom Branchenverband VATM bezeichnet das Verfahren als unnötig kompliziert. Besonders die Kombination aus App, festen Vorgaben und bis zu 30 Messungen sei schwer verständlich. Für viele Nutzer könnte das abschreckend wirken. Zudem sieht die Branche das Problem, dass unterschiedliche Nutzungssituationen im Alltag nur begrenzt berücksichtigt werden. Gleichzeitig verweisen Anbieter darauf, dass sich die Netze in Deutschland durch hohe Investitionen in den vergangenen Jahren zwar verbessert haben, es aber weiterhin – vor allem in ländlichen Regionen – zu Funklöchern oder langsamen Verbindungen kommen kann.

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