23. Dezember 2025, 8:32 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Hasspostings, Onlinebetrug und Sexualdelikte im Netz beschäftigen die Strafverfolgungsbehörden seit Jahren. Nun startet das Bundesjustizministerium einen neuen Versuch, die umstrittene Vorratsdatenspeicherung einzuführen.
Wie aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hervorgeht, sollen Telekommunikationsanbieter künftig IP-Adressen für drei Monate aufbewahren. Das Papier wurde zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt. Wie die „Bild“ (gehört wie TECHBOOK zu Axel Springer) über die Pläne berichtete, ist es Ziel, Ermittlungen bei Straftaten im digitalen Raum zu erleichtern.
IP-Adressen als zentrale Spur im Netz
IP-Adressen zeigen, von welchem Internetanschluss Nutzer eine Website aufrufen oder eine Nachricht versenden. Da sich diese Adressen bei privaten Anschlüssen regelmäßig ändern, ist eine nachträgliche Zuordnung oft schwierig. Künftig sollen Anbieter deshalb speichern, welcher Anschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt welche IP-Adresse genutzt hat. Zusätzlich sollen weitere Daten gesichert werden, die für eine eindeutige Zuordnung nötig sind.
Hubig argumentiert laut, dass IP-Adressen im Netz häufig die einzige verwertbare Spur seien. Eine zeitlich begrenzte Speicherung könne Ermittlern entscheidend helfen, digitale Spuren auch später noch nachzuverfolgen. Die Ministerin nennt insbesondere Sexualdelikte, Onlinebetrug und Hasskriminalität, bei denen Täter bislang oft unerkannt blieben.
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Alter Streit aus dem Koalitionsvertrag
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, eine dreimonatige Speicherung von IP-Adressen einzuführen. Frühere Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung werden seit 2017 nicht mehr angewendet, da sie rechtlich umstritten sind. In der Zeit der Ampelregierung scheiterte eine Neuregelung vor allem am Widerstand der FDP, die eine anlasslose Speicherung ablehnte.
Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren ein politischer und juristischer Streitpunkt. Bereits 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht eine frühere gesetzliche Regelung. Hubig betont nun, dass ihr Entwurf die Privatsphäre schützen solle. Die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe gewahrt, Bewegungs- oder Persönlichkeitsprofile seien ausgeschlossen.
Kritik von Datenschützern und Grünen
Die Grünen im Bundestag halten das Vorhaben für rechtswidrig. Rechtspolitiker Helge Limburg spricht von einem Wiedereinstieg in eine anlasslose Massenüberwachung im Internet. Stattdessen müsse die Koalition nach wirksameren Alternativen suchen.
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Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider warnte bereits vor einem neuen Anlauf. Dem „Spiegel“ erklärte sie, dass eine überstürzte Regelung, die die Vorgaben der Rechtsprechung missachtet, voraussichtlich erneut vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert.
Ob der Gesetzentwurf die politischen und rechtlichen Hürden überwindet, ist damit offen. Sicher ist nur: Die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung geht in eine neue Runde.