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So teuer kann illegales Streaming werden

Film- und Serienstreaming im Netz kann teuer werden, wenn Sie nicht aufpassen.
Film- und Serienstreaming im Netz kann teuer werden, wenn Sie nicht aufpassen.
Philippe Fischer

20.12.2017, 18:24 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Das Streamen von Filmen und Serien auf ominösen Seiten kann richtig teuer werden – der Europäische Gerichtshof hat dazu ein wegweisendes Urteil gefällt.

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Serien- und Film-Liebhaber gibt es viele – und einige versorgen sich mit neuen Inhalten über zweifelhafte Seiten wie Kinox, Movie4k und Vidbull. Doch welche Konsequenzen muss man fürchten? TECHBOOK hat mit zwei Rechtsanwälten gesprochen.

Mit einem Streaming-Programm wird es illegal und teuer

 Ray Migge ist Anwalt für Urheber- und Internetrecht in Düsseldorf. Foto: www.ra-migge.de
Ray Migge ist Anwalt für Urheber- und Internetrecht in Düsseldorf. Foto: www.ra-migge.de Foto: www.ra-migge.de

Bei der Frage, wann ein Nutzer sich in den Bereich der Illegalität begibt, muss man unterscheiden. „Bekannt sein dürfte mithin, dass der Tausch von Dateien über p2p-Netzwerke eine Urheberrechtsverletzung darstellt, da der Nutzer hier die Dateien unbekannten Dritten ohne Einwilligung des Rechtsinhabers zur Verfügung stellt“, erklärt Rechtsanwalt Ray Migge im Gespräch mit TECHBOOK. „Bei dem Download über sogenannte 1-Klick-Hoster begibt sich der Nutzer in den Bereich der Illegalität, sobald offensichtlich ist, dass das Download-Angebot bei dem Hoster ohne Einwilligung des Rechteinhabers besteht.“ Davon kann man ausgehen, wenn es sich etwa um neue TV-Serien, Kinofilme oder Musik handelt.

Streaming im offiziellen Sinne illegal!

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Karsten Gulden ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Foto: Privat

Beim Streaming selbst handelt es sich nur um eine vorübergehende Speicherung, da die Daten nur kurzzeitig im Speicher des Nutzers abgelegt werden und nach der Nutzung zum Anschauen des Filmes oder Anhören einer Tonspur, spätestens jedoch mit Ausschalten des Geräts automatisch wieder gelöscht werden. Der Europäische Gerichtshof hat sinngemäß entschieden, dass dieser Vorgang eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Besonders schlimm sieht es für diejenigen aus, die ein urheberrechtlich geschütztes Werk einem Streaming-Dienst zur Verfügung stellen, also hochladen. Ohne entsprechende Berechtigung von dem Rechteinhaber könne das sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben, erklärt Rechtsanwalt Karsten Gulden.

„Praktisch dürfte die Verfolgung nahezu unmöglich sein, da der Verstoß nach außen hin nicht sichtbar wird.“

Kommen die Urheber überhaupt an meine Adresse?

„Was Nutzer zumeist rettet, ist die schwierige Nachverfolgung des Downloads und Identifizierung des Nutzers“, erklärt Rechtsanwalt Ray Migge. Das Betrachten eines Streaming-Angebots sei nahezu unmöglich nachzuweisen. Beiden Anwälten sind bisher keine Fälle bekannt, in denen jemand wegen Streaming abgemahnt wurde.

Ein Urheber hat nur beschränkt die Möglichkeit, den Verkehr zwischen Streamingangebot und Nutzer zu überwachen. Da keine Daten langfristig auf dem Computer bleiben, verschwinden beim Streaming auch sofort die Spuren. Anders verhält es sich bei Sharing-Programmen und Torrent-Diensten. Hier wird die IP-Adresse nach außen gegeben und ist durch eine Anfrage beim Provider schnell entschlüsselt.

Ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs richtig?

„Letzten Endes sollten sich meines Erachtens der EuGH und auch die nationalen Gesetzgeber in erster Linie darüber Gedanken machen, wie sie die Streaming-Anbieter in den Griff bekommen und nicht die Nutzer“, erklärt Gulden.

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Was kostet also illegales Streaming?

Sollte trotzdem das Streaming nachgewiesen werden können, dann droht dem Nutzer eine Abmahnung. Gulden schätzt die Kosten dafür verhältnismäßig gering ein: „Summa summarum müsste der Abgemahnte wohl mit einem Betrag von 200 bis maximal 400 Euro rechnen (Anwaltskosten plus Schadensersatz), den er an den Rechteinhaber zahlen müsste.“

Themen Recht
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