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EU-Kartellbeschwerde eingereicht

Mitbewerber sauer! Droht Google die nächste Milliardenstrafe?

Beschwerde gegen Google: Symbolbild mit Google-Schriftzug und Lupe
Google steht in der Kritik: Die Suchmaschine soll ihre Marktmacht ausnutzen Foto: Getty Images
Marlene Polywka Techbook
Redakteurin

01.12.2019, 08:00 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

41 Preisportale haben sich erneut über Google beschwert. Der Vorwurf: Google nutze seine Monopolstellung als Suchmaschine aus und benachteilige andere Vergleichsportale.

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Die Suchmaschine Google ist aus unserem Alltag kaum noch wegzudenken. Ob es nun Fremdwörter sind, das aktuelle Fernsehprogramm oder der beste Preis für den neuen Fernseher – in der Regel wird bei einer Frage gegoogelt. Und genau das ist der Grund, weshalb 41 europäische Vergleichsportale, darunter Idealo und Foundem, jetzt Beschwerde gegen Google einreichen. Genauer: gegen Platzierungspraktiken von Google Shopping.

Aktuelle Kritik spricht wieder von unfairem Wettbewerb

Der Vorwurf lautet, dass Google seine vorherrschende Stellung am Markt ausnutzen würde, um seinem eigenen Dienst für Produktvergleiche, Google Shopping, die besten Platzierungen im Google-Ranking zu verschaffen. Laut der aktuellen Beschwerde hat sich trotz der ergriffenen Maßnahmen und der verhängten Geldstrafe nicht viel getan. Die Nutzer würden nach wie vor auf den besser platzierten Google-Shopping-Anzeigen landen. Weniger als 5 Prozent komme über die nicht zielgerichtete Suche auf ein konkurrierendes Vergleichsportal. Stattdessen würden die Nutzer vor allem über Google zu den Händlern geleitet. Dabei würden Wettbewerber und Kunden benachteiligt, heißt es unter anderem in einer Stellungnahme des Chefs der österreichischen Vergleichsplattform Geizhals, Markus Nigl. „In der Regel werden Google-User nicht zu den Preisvergleichsseiten weitergeleitet, sondern direkt zu den Shops der Händler. Davon profitiert wiederum nur Google.“ Im Moment warten die Beschwerdeführer noch auf eine Reaktion der EU-Kommission.

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Bereits 2017 gab es eine Milliardenstrafe

Schon vor zehn Jahren wurde sich diesbezüglich formal das erste Mal beschwert, 2017 folgte dann eine Kartellstrafe der EU in Höhe von 2,42 Milliarden Euro. Außerdem wurde das US-amerikanische Unternehmen aufgefordert, für mehr Wettbewerb im Shopping-Bereich zu sorgen. Als Reaktion öffnete Google den Bereich auch für sogenannte externe Comparison Shopping Services, kurz CSS, und wird somit selber zum Marktteilnehmer, der auf die Anzeigenplätze mitbietet. Zusätzlich erhielten die Händler bis zu 30 Prozent ihres Shopping-Anzeigenbudgets als Cashback, wenn ihre Anzeigen über solche externen CSS platziert werden und nicht mehr bei Google Shopping selbst.

Die Vergleichsportale beklagen nun, zwei Jahre später, dass die ergriffenen Maßnahmen den Wettbewerb nicht fairer gemacht hätten – im Gegenteil. Schon im November 2018 wurde ein offener Brief an die EU-Kommission verfasst. Dort steht unter anderem: „Es ist jetzt mehr als ein Jahr her, seit Google sein auktionsgestütztes ,Heilmittel‘ eingeführt hat und der Schaden für den Wettbewerb, Verbraucher und Innovation, der durch Googles illegales Verhalten verursacht wurde, ist seitdem unvermindert geblieben.“  Wurde der Brief noch von 14 CEOs großer Vergleichsportale unterzeichnet, ist die Unterstützung inzwischen deutlich gewachsen.

Nun landet die Beschwerde erneut bei EU-Kommissarin Margrethe Vestager, die bereits 2017 meinte: „Google hat viele innovative Produkte und Dienstleistungen entwickelt, die unser Leben verändert haben. Das ist eine gute Sache. Aber die Strategie von Google für seinen Preisvergleichsdienst bestand nicht nur darin, Kunden zu gewinnen, indem es ein besseres Produkt anbietet als seine Wettbewerber. Google hat vielmehr seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft hat“. Das würde nicht nur die Wettbewerber benachteiligen, sondern im Endeffekt vor allem den Kunden, die nicht vom vollen Angebot und dem Wettbewerb profitieren können. Zwar sei die marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens wie Google in der EU nicht verboten, das gehe aber auch mit großer Verantwortung einher, mahnte Vestager.

Nach der Strafe 2017 wegen desselben Verhaltens und der Rekordstrafe gegen das Unternehmen 2018 scheinen erneute Maßnahmen der EU nicht unwahrscheinlich. Im vergangenen Jahr musste Google 4,34 Milliarden Euro Strafe zahlen, weil der Konzern von Handyherstellern unter anderem verlangt hatte, dass Apps wie die Google Suche oder der Webbrowser Google Chrome vorinstalliert werden müsse, wenn sie das Betriebssystem Android verwenden wollten. Die EU sah darin einen klaren Wettbewerbsverstoß.

Themen Google
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