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Bei Media Markt, Saturn und Amazon

Aktuell im Angebot! Doch dieser Blitzerwarner kann Dich Punkte kosten

Den Vorgänger des abgebildeten Ooono Co-Driver No2, den No1, gibt es bei Lidl im Angebot
Den Vorgänger des abgebildeten Ooono Co-Driver No2, den No1, gibt es aktuell im Angebot Foto: picture alliance / CHROMORANGE
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Marlene Polywka Techbook
Rita Deutschbein, Redaktionsleiterin TECHBOOK
Marlene Polywka,

30. März 2026, 10:26 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Media Markt und Saturn verkaufen aktuell einen Blitzerwarner der Firma Ooono. Doch wie hilfreich ist dieser überhaupt und gibt es rechtliche Einschränkungen bei der Nutzung?

Wer im Straßenverkehr geblitzt wird, muss mit saftigen Strafen rechnen. Dabei ist es irrelevant, ob man mit Absicht zu schnell gefahren ist oder einfach ein Schild übersehen hat – der Bußgeldkatalog macht da keine Ausnahmen. Deshalb erfreuen sich diverse Hilfsmittel einiger Beliebtheit, die vor Blitzern warnen. Eines davon ist der Co-Driver No1 von Ooono. Das kleine Gerät gibt es aktuell in den Filialen sowie im Online-Shop von Media Markt und Saturn im Angebot. TECHBOOK hat es sich genauer angeschaut.

Der Ooono Co-Driver No1 im Detail

Während des Aktionszeitraums ist der Ooono Co-Driver No1 von vormals 49,99 Euro auf 33 Euro reduziert. Hinzu kommen einmalig 2,99 Euro Versandkosten, die beim Kauf oder der Abholung in der Filiale jedoch entfallen. Das Angebot ist somit etwas teurer als das von Lidl. Der Discounter bot den Blitzerwarner Mitte März noch für 24,95 Euro an.

Übrigens: Wer den Ooono Co-Driver No1 lieber bei Amazon kaufen möchte, findet das Angebot auch dort.

Mit lediglich ca. 20 Gramm ist der Ooono Co-Driver No1 sehr leicht und weist überschaubare Maße von 44 × 14,5 mm auf. Die Batterie soll laut Hersteller 10–12 Monate halten. Die kreisförmige Hardware kann man einfach per Klebepad an einer passenden Stelle im Auto platzieren. Wichtig ist vor allem die anschließende Verbindung mit der App. Diese versorgt das Gerät mit Echtzeitdaten, sodass es in entsprechenden Situationen durch einen Piepton auf sich aufmerksam macht.

Dafür greift die Anwendung auf die GPS-Daten der Nutzer zurück, die zudem Blitzer und Gefahrenstellen per Tippen auf ihr Smartphone-Display melden können. Wesentlich ist also die App, um den Ooono Co-Driver No1 als Blitzerwarner zu nutzen. Und genau das kann gegebenenfalls zum Problem werden.

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Ist der Ooono Co-Driver No1 erlaubt?

In Deutschland sind Radar- und Blitzerwarner nämlich teilweise verboten. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) steht dazu: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

Das gelte insbesondere „für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)“. Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“

Das bedeutet im Klartext, dass Blitzerwarner per se nicht verboten sind, ihre Nutzung im Straßenverkehr allerdings schon. Deshalb sind beispielsweise Blitzerwarnungen im Radio, die nur ungefähre Stellenangaben geben, erlaubt, die Nutzung von Blitzer-Apps mit genauen Standorten allerdings nicht. Und das betrifft in Teilen auch den Ooono Co-Driver No1.

Während einer Fahrt ist konkret die Blitzerwarnfunktion des Geräts verboten – auch ein Beifahrer darf sie nicht nutzen. Wer dennoch erwischt wird, riskiert nicht nur ein Bußgeld von bis zu 75 Euro, sondern auch einen Punkt in Flensburg. Die entsprechende Funktion sollte während der Fahrt über die App also unbedingt deaktiviert sein.

Lohnt sich das Angebot?

Der Verkehrswarner bietet allerdings auch darüber hinaus einige Features, die für Autofahrer nützlich sein können. Das Gerät liefert nämlich auch Echtzeitinformationen zu Baustellen, Unfällen und Stausituationen. Und der Blitzerwarner des Ooono Co-Driver No1 darf durchaus geprüft werden – vor der Fahrt oder während einer Pause.

Insgesamt handelt es sich also für Autofahrer um ein nützliches Gadget. Mit dem Ooono Co-Driver No2 gibt es inzwischen sogar einen Nachfolger für das beliebte No1-Modell. Dieser hat den wesentlichen Vorteil, dass die Batterie wiederaufladbar ist. Bei dem Gerät, das aktuell im Angebot ist, ist das nicht der Fall.

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