Zum September 2023 treten im Bereich Technik und Digitales einige Neuerungen und Umstellungen in Kraft. TECHBOOK gibt einen Überblick über die Änderungen, die im aktuellen Monat anstehen.
Im September müssen sich Verbraucher gleich auf mehrere Änderungen einstellen, die sich allesamt im digitalen Umfeld bewegen. So wird die Kfz-Zulassung künftig einfacher, die Frist für eine Steuererklärung läuft ab, bestimmte Leuchtmittel sind ab sofort verboten und auch Änderungen bei Elster und einem Messenger stehen an. TECHBOOK fasst die Anpassungen in Kürze zusammen.
Überblick
Messenger Lite wird eingestellt
Mit dem Messenger Lite bot Meta bislang eine abgespeckte Alternative zum großen Messenger an. Sie verlangte weniger Zugriffsrechte und benötigte auch weniger Speicherplatz auf dem Smartphone. Für viele Nutzer war der Messenger Lite daher ein gern genutzte Alternative. Doch ab dem 18. September müssen diese Nutzer sich umstellen, denn dann stellt Meta den Betrieb der Lite-Version ein. Alle Chats, so das Unternehmen, werden automatisch zum Messenger übernommen. Warum dessen Nutzung im Vergleich aber nicht unbedingt zu empfehlen ist, erklären wir in einem weiteren Artikel.
Lesen Sie mehr dazu: Beliebter Messenger wird eingestellt! Nutzer müssen handeln
Frist für Einkommenssteuererklärung endet
Viele Verbraucher machen ihre Einkommenssteuererklärung selbst und ohne Hilfe eines Steuerberaters. Die Steuererklärung für 2022 müssen sie spätestens bis zum 30. September beim Finanzamt eingereicht haben. Denn dann endet die Abgabefrist. Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, nehmen die Ämter jedoch aus Kulanz den 2. Oktober als Stichtag.
Wer sich hingegen professionelle Hilfe bei der Einkommenssteuererklärung holt, kann sich mit der Abgabe noch bis zum 31. Juli 2024 Zeit lassen.
Änderung beim Steuer-Portal Elster
Apropos Steuer: Im September tritt auch eine wichtige Änderung beim Portal Elster in Kraft. Ab dem 18. September werden hier nämlich nach und nach einige Dokumente aus den Postfächern der Nutzer gelöscht. Hierbei handelt es sich um Nachrichten, die sich zu diesem Zeitpunkt schon mehr als ein Jahr im Postfach befinden.
Grund für die Lösch-Aktion seitens Elster ist eine veränderte Speicherdauer von Dokumenten. Künftig bleiben nur noch wichtige Dateien wie digitale Bescheiddaten und Übertragungsprotokolle dauerhaft erhalten. Für alle anderen Dokumente gilt eine Speicherfrist von maximal einem Jahr. Wer einige der betroffenen Dokumente weiterhin behalten möchte, sollte sie rechtzeitig herunterladen. Mehr dazu lesen Sie hier: Wichtige Änderung beim Steuerportal Elster! Nutzer müssen handeln
Weitere Artikel
Ende für Halogen-Pins
In diversen Bereichen wird immer mehr auf die Umwelt und den Stromverbrauch geachtet. Dementsprechend sind besonders stromfressende Geräte mittlerweile auch verboten. Dieses Schicksal hat am 25. August bereits Leuchtstofflampen und -röhren sowie Halogenlampen mit R7s-Sockel getroffen. Sie dürfen laut der RoHS-Richtlinie seither nicht mehr verkauft oder verwendet werden. Ab dem 1. September ist dann auch der Verkauf von sogenannten Halogen-Pins vom Typ G4, GY6 und G9 verboten.
Der Grund ist die Verwendung von Quecksilber in den Leuchtmitteln. Stattdessen wird auf LEDs als Ersatz verwiesen. Die RoHS-Richtlinie regelt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und gilt für alle Mitgliedstaaten der EU bindend.
i-Kfz macht Fahrzeugzulassung einfacher
Deutschland arbeitet weiterhin an der Digitalisierung. Im September geht die nächste Stufe des Projekts i-Kfz an den Start. Mit diesem möchte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stufenweise das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland digitalisieren.
Bei i-Kfz handelt es sich um eine internetbasierte Fahrzeugzulassung, über die sich Fahrzeuge online an-, ab- oder ummelden lassen. Sie gibt es bereits seit 2019, wurde aber nach und nach ausgebaut. Im September startet nun Stufe 4, mit der erstmals auch juristische Personen Zulassungsvorgänge über i-Kfz-Portale abwickeln können. Ebenso wurde mit dem Start des September eine Großkundenschnittstelle beispielsweise für Autohändler eingeführt. Sie können nun Zulassungen auf sich selbst und andere Personen auch in großer Zahl abwickeln.
Online zugelassene Fahrzeuge können ab sofort direkt im Verkehr genutzt werden, da der digitale Bescheid übergangsweise und bis zu einer Dauer von 10 Tagen als Fahrzeugdokument ausreicht. Bislang mussten die Antragsteller auf die notwendigen Unterlagen warten, die per Post versendet wurden.