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Keine Jugendfreigabe, Index, Beschlagnahme

Das passiert in Deutschland mit jugendgefährdenden Videospielen

Jugendliche halten Videospiel-Packungen
Nur wenige Videospiele werden uneingeschränkt freigegeben. Foto: Getty Images
Christina Wenig

03.05.2018, 13:23 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

In Deutschland gibt es strenge Vorgaben dafür, ob und für welche Altersgruppen Games für den Handel freigegeben werden. Doch was bedeuten die unterschiedlichen Einstufungen – und ist der Kauf von indizierten oder beschlagnahmten Spielen illegal?

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Die “Call Of Duty”-Reihe hat es schon mehrmals getroffen, „GTA“ und „Far Cry“ auch: Diese Videospiele stehen in Deutschland, zusammen mit ein paar hundert anderen, auf dem Index. Doch was bedeutet dieser „Index” eigentlich – und sind alle Games, die darauf landen, automatisch verboten? Die kurze Antwort lautet: Nein! Nur weil ein Videospiel auf dem Index, also der Liste indizierter Videospiele der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), landet, ist es noch lange nicht illegal.

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Erster Schritt: Altersfreigabe

Die Prüfstelle schaltet sich überhaupt erst ein, nachdem ein Spiel bereits an anderer Stelle Bedenken verursacht hat: In der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) wird allen in Deutschland erscheinenden Games eine Altersfreigabe verpasst. Diese wird mit den USK-Kennzeichen auf der Verpackung des betreffenden Spiels vermerkt und reicht von einer Freigabe ohne Altersbeschränkung („USK ab 0 freigegeben“) bis hin zu keiner Jugendfreigabe („USK ab 18”) für Spiele, die als nicht für Minderjährige geeignet eingestuft werden.

Die USK kann die Freigabe jedoch auch verweigern, wenn sie in einem Spiel jugendgefährdende Inhalte und reißerische Gewaltdarstellungen erkennt. An dieser Stelle schaltet sich dann die BPjM ein und prüft, ob tatsächlich Gründe gegeben sind, das Game zu indizieren. Der Index unterteilt sich dabei in eine A- und eine B-Liste. Videospiele, die auf der A-Liste landen, haben im Vergleich zu Spielen „USK ab 18“ nur einen, für die Hersteller jedoch entscheidenden Unterschied: Für sie darf nicht geworben werden. Händler dürfen diese Spiele nicht in ihren Regalen ausstellen, sondern nur auf Nachfrage anbieten – was die Verkaufszahlen im Normalfall drastisch schmälert.

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Höchststrafe Beschlagnahmung

Etwas heikler wird es für Games, die auf der B-Liste des Index landen: Hier sieht die BPjM nicht nur jugendgefährdende, sondern gar strafrechtlich relevante Inhalte. Dazu zählen neben gewaltverherrlichenden Darstellungen auch erotische Inhalte und verfassungsfeindliche Symbole. Ein Gericht muss letztendlich darüber entscheiden, ob die betreffenden Spiele beschlagnahmt werden oder nicht. Anders als bei Games auf der A-Liste ist dann auch der Verkauf illegal. Jedoch: Kaufen und spielen darf man die Games trotzdem – etwa über Importe.

Wer einmal auf dem Index landet, ist dort jedoch nicht für immer gefangen – schließlich hat sich vor allem die gesellschaftliche Wahrnehmung von Gewaltdarstellungen in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt. Was etwa in den Achtzigern als brutal galt, wirkt heute nicht zuletzt wegen der schlechten grafischen Qualität oftmals eher amüsant. Deshalb werden Indizierungen nach 25 Jahren automatisch gestrichen. Schon nach zehn Jahren können die Hersteller jedoch unter Darlegung begründeter Einwände eine erneute Prüfung ihrer Spiele beantragen. So hat es etwa Gearbox Software 2017 durch einen Antrag geschafft, dass der Ego-Shooter-Klassiker „Duke Nukem 3D” nach 20 Jahren vom Index gestrichen wurde. 2011 wurden auf Antrag von Zenimax „Doom“ (1993) und die deutsche Version von „Doom 2“ (1994) deindiziert, da beide Titel aufgrund ihrer „technisch veralteten Darstellungsweise“ primär nur noch eine „historisch-dokumentarische“ Bedeutung hätten.

Da Indizierungen aufgrund des Werbeverbots für viele Spiele quasi das Aus in Deutschland bedeuten, passen viele Hersteller ihre Inhalte für den deutschen Markt an und veröffentlichen zensierte oder gekürzte Versionen. Im 2017 erschienenen Ego-Shooter „Wolfenstein II: The New Colossus“ etwa wurden die meisten Bezüge zum Nationalsozialismus, darunter auch die verfassungsfeindlichen Darstellungen von Hakenkreuzen, gestrichen. Statt den Nazis kämpft man dort nun gegen ein namenloses Regime. Auch im Rollenspiel „South Park: Der Stab der “ (2014) wurden mehrere NS-Referenzen für den deutschen Markt gestrichen. Außerdem wurden mehrere Szenen aus dem Spiel entfernt, die Schwangerschaftsabbrüche und das Einführen von Analsonden zeigen.

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