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Bei Verbraucherzentrale nachgefragt

Diese fiesen Abzockmaschen mit Paketen sollten Sie kennen

Ein Mensch steht in der Haustür und hat zwei Pakete in den Händen
Nicht immer befindet sich die bestellte Ware auch im Paket Foto: Getty Images
Madlen Schäfer

09.12.2019, 16:25 Uhr | Lesezeit: 8 Minuten

Immer mehr Menschen shoppen online. Aktuell sind jedoch einige Betrugsmethoden mit Paketen im Umlauf, vor denen sich Verbraucher in Acht nehmen sollten.

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Ungefähr jeder dritte Deutsche shoppte 2018 wöchentlich Waren im Internet, so eine Umfrage des Preisvergleichsportals Idealo*. Käufer können derzeit aber auf Betrüger reinfallen. Von Abzockmethoden mit Paketen berichten Verbraucher unter anderem auf der Internetseite „Post Ärger“ der Verbraucherzentrale. Dort können Menschen ihre Beschwerden im Bereich Paketzustellung mitteilen.

Kunden erhalten statt bestellter Ware Sand, Haferflocken oder Steine

So berichtet ein Verbraucher auf der Seite, dass der Inhalt eines Pakets mit einem Sandbeutel ausgetauscht wurde. Der Verbraucher schreibt, dass das bestellte Paket zuvor mehrere Tage lang unterwegs war, da es fehlgeleitet worden sei. „Leider enthielt das für 1.500,- Euro extra hoch versicherte Paket anstatt des wertvollen Inhalts nur noch einen Sandbeutel, damit der Gewichtsunterschied nicht auffällt“, heißt es auf der Seite. Der Verbraucher vermutet dahinter eine Masche und hat den Verdacht, dass vor allem Pakete, die hoch versichert sind, das Ziel von Betrügern sind. Diese könnten bewusst ausgewählt und auf eine manipulierte Reise geschickt werden. Auf diese Weise könne die Lieferkette nur noch sehr schwer nachverfolgt werden, mutmaßt der Schreiber.

Das ist kein Einzelfall. „Diese Betrugsmasche ist uns bekannt“, sagt Jennifer Vanessa Kaiser vom Referat Digitales und Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz gegenüber TECHBOOK. Wer genau dahinter stecke, dies ließe sich kaum zurückverfolgen. „Die Strichcodes/Empfängerdaten werden manipuliert und so gelangen die Pakete auf eine Irrfahrt, die sich dann nicht mehr nachvollziehen lässt“, erklärt Kaiser.

Betrug mit Paketen anhand einer Phishing-SMS

Nicht die einzige Paket-Betrugsmasche:  Bei dieser Betrugsvariante wird die Person mit einer SMS darüber informiert, dass ihr Paket angeblich nicht mit ausreichendem Porto versendet wurde. Die Sendungsnummer des Pakets wird angegeben und mitgeteilt, dass dieses verschickt werde, wenn das noch ausstehende Porto gezahlt werde. Die Phishing-SMS endet mit einem Link. Klickt der Verbraucher auf diesen, öffnet sich eine Internetseite, die zunächst wie die offizielle DHL-Internetseite aussieht. Wer jedoch in die Adresszeile des Browsers schaut, sieht, dass es sich dabei nicht um die DHL-Präsenz handelt, sondern um eine falsche Seite.

„Trägt man nun auf dieser gefälschten Seite die Sendungsnummer ein, öffnet sich die eigentliche Phishing-Attacke: Ein Formular erscheint und soll mit persönlichen Daten bespickt werden. Nur im Kleingedruckten wird darauf hingewiesen, dass beim Klick auf den Button ‚Weiter‘ auch ein automatisches Abonnement zum Preis von 68 Euro monatlich abgeschlossen wird“, heißt es auf der Seite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Bei einem solchen Angriffen können Verbraucher nur eins tun, weiß Kaiser: „Verbraucher können sich vor solchen Phishing-Attacken nur dadurch schützen, dass sie weder in E-Mails noch in SMS-Nachrichten auf ‚Links‘ klicken. Durch das Anklicken solcher Links werden Verbraucher auf dubiose Internetseite weitergeleitet und dann zur Preisgabe sensibler persönlicher Daten aufgefordert.“

Zum Weiterlesen: Achtung vor gefälschten Paket-Benachrichtigungen!

Das sollten Opfer tun

Wenn Verbraucher bereits auf den Link geklickt und zudem persönliche Daten weitergegeben haben, sollten sie umgehend – falls dies noch möglich ist – den angeblichen Vertragsschluss widerrufen. „Sollte die Bankverbindung angegeben worden sein, muss das Konto aufmerksam beobachtet werden und unberechtigte Abbuchungen zurückgeholt werden“, sagt Jennifer Vanessa Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Wer einen Diebstahl des Paketinhalts vermutet, sollte zunächst den Händler informieren, bei dem die Ware bestellt wurde, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Außerdem empfiehlt es sich, den Vorgang zusätzlich dem Paketdienstleister zu melden“, rät Kaiser. Zusätzlich sollten Betroffene eine den Diebstahl bei der örtlichen Polizeidienststelle zur Anzeige bringen.

Darauf sollten Käufer beim Online-Shopping achten

Kann ich als Verbraucher Betrüger vorab erkennen? „Das ist relativ schwierig zu beurteilen, da die Internetseiten oft gut gestaltet sind.“, erklärt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Um schon vor einem möglichen Kauf Betrüger zu entlarven, gibt es aber dennoch einige Punkte, auf die Verbraucher achten sollten, empfiehlt Jennifer Vanessa Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz:

  1. Impressum und Kontaktmöglichkeiten kontrollieren: Betreiber von Online-Shops sind verpflichtet, auf ihrer Internetseite ein Impressum vorzuhalten und darin unter anderem den Firmennamen, die geographische Adresse und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Unstimmigkeiten im Impressum oder fehlende Kontaktdaten können ein Hinweis darauf sein, dass es sich um einen Fake-Shop handelt. Ist auf der Internetseite überhaupt kein Impressum vorhanden, sollte auf gar keinen Fall dort bestellt werden.
  2. Bewertungen kritisch hinterfragen: Vor dem ersten Kauf gilt es, sich über den Ruf des Unternehmens zu informieren. Kundenbewertungen können gefälscht sein. Hier gilt es, misstrauisch zu bleiben. Informieren Sie sich bei unterschiedlichen Bewertungsportalen und sozialen Medien, ob Verbraucher bereits negative Erfahrungen mit diesem Shop machen mussten. Holen Sie sich ein Meinungsbild ein.
  3. Gütesiegel auf Echtheit prüfen: Verwendet der Shop ein Gütesiegel, kann durch einen Mausklick auf das Siegelemblem überprüft werden, ob der Online-Shop es rechtmäßig verwendet. Bei frei erfundenen, nichtssagenden Labels ist Vorsicht geboten. Unter Internet Gütesiegel sind vertrauenswürdige Siegel zusammengestellt.
  4. Sichere Zahlungsmethoden auswählen: Sichere Zahlungsmethoden bieten einen guten Schutz. Am sichersten ist die Bezahlung nach Erhalt einer Rechnung oder das Erteilen einer Einzugsermächtigung, also die Zahlung per Lastschriftverfahren. Teilweise ist es auch möglich über Zahlungsdienstleister die Zahlung erst nach 14 Tagen zu veranlassen. Zahlen Sie nicht mit riskanten Zahlungsmethoden wie der Vorauskasse, wenn Sie den Onlineshop nicht kennen.

Allgemeine Tipps, wie Verbraucher vor allem Fake-Shops enttarnen können, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hier zusammengefasst.

Mehr zum Thema

Amazon und Ebay beziehen Stellung zu Betrugsmaschen

Auch Pakete von Amazon und Ebay sind von den Betrugsmaschen betroffen. Amazon dulde keinerlei betrügerische Aktivitäten und versucht jeden Kunden bei Amazon Verkaufspartnern mit ihrer Garantie zu schützen, wenn die Zahlung über die Internetseite des Online-Händlers erfolgt sei, teilt das Unternehmen auf TECHBOOK-Nachfrage mit. Sollte ein Produkt einmal nicht ankommen oder vom im Internet beworbenen Zustand abweichen, können Kunden den Kundenservice kontaktieren und mit Hilfe der A-Z Garantie die Erstattung des vollen Kaufpreises beantragen. „Amazons Systeme analysieren automatisch und fortlaufend zahlreiche Informationen, um betrügerische Aktivitäten zu erkennen“, erklärt eine Sprecherin von Amazon. Daneben kooperiere das Unternehmen mit den Behörden, um diese bei ihren Maßnahmen gegen Betrüger zu unterstützen. „Sollten Verkaufspartner gegen die von ihnen akzeptierten vertraglichen Bestimmungen verstoßen, ergreifen wir umgehend Maßnahmen zum Schutz der Kunden. Diese beinhalten natürlich auch die etwaige Schließung von Verkaufspartner-Konten“, sagt die Amazon-Sprecherin.

Bei Ebay sind die Betrugsmaschen mit den Paketen bekannt. „Allerdings wird speziell auf der deutschen Ebay-Seite ein Retoure-Prozess genutzt, der diese Art des Betruges einschränkt und für Betrüger unattraktiv macht sowie den Verkäufer (besser) schützt“, sagt Linda Wolter von Ebay zu TECHBOOK. Hierzulande erhalte Ebay eine Nachricht, sobald das Paket beim Verkäufer eingetroffen ist. Der Kaufpreis wird in Deutschland nicht automatisch zurückerstattet, sondern vom Verkäufer vorgenommen. Dementsprechend trete der Fall „Verkäufer verliert seinen Artikel und sein Geld“ nicht ein. Verkäuferstandards auf der Plattform würden ebenso dabei helfen, Verkäufer zu identifizieren und zu sanktionieren, die gewisse Qualitätskriterien beim Handel nicht erreichen würden. „Allgemein sind wir auf unterschiedlichste Weise aktiv, um Betrugsversuche zu identifizieren und zu sanktionieren. Wir arbeiten mit Risikomanagement-Systemen und hochentwickelter Sicherheitssoftware, um Betrugsversuche so früh wie möglich zu identifizieren. Außerdem prüft unser Sicherheitsteam die Hinweise, die wir von Dritten, z.B. Handelspartnern, erhalten“, sagt Wolter. Ein Handelslimit für neue Ebay-Konten soll ebenfalls für mehr Schutz sorgen.

*Die Axel Springer SE, zu der auch TECHBOOK gehört, ist mit 74,9 Prozent an Idealo.de beteiligt.

Themen Online-Shopping
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