Mit fünf Ideen möchte der Bundesrat die Rechte der Kunden gegenüber Internetprovidern stärken. Jetzt ist die Bundesregierung dran, um diese Ideen auf Umsetzbarkeit zu prüfen. Erhalten Kunden bald Schadenersatz für Internetausfall?
Wenn ein Provider nicht die gebuchte Leistung liefert, dann sollte der Kunde Preisnachlass oder Schadenersatz erhalten. Diese Forderung sendet der deutsche Bundesrat nun an die Bundesregierung mit der Bitte um Prüfung der Angelegenheit. Kommen bald verbraucherfreundliche Gesetze für Internetverträge? TECHBOOK klärt auf!
Bundesrat fordert Regierung zur Prüfung auf
Die Mehrheit der Bundesratsmitglieder sieht die aktuelle Situation am Internetmarkt kritisch und hat daher folgendes Statment formuliert:
Der Bundesrat betrachtet mit Sorge, dass Kundinnen und Kunden, die mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag über schnelle Internetverbindungen abgeschlossen haben, in vielen Fällen die vertraglich zugesicherte maximale Datenübertragungsrate nicht einmal ansatzweise zur Verfügung gestellt bekommen.
Man fordert weitere Maßnahmen, um diesem Zustand entgegenzuwirken. Dazu liefert der Bundesrat auch fünf Vorschläge:
- Die Anbieter sollten mit Vergleichsdaten des Einzugsgebiets über die tatsächlich mögliche Geschwindigkeit aufklären
- Ein neues Gesetz könnte eine Preisminderung einräumen, wenn die tatsächliche Leistung 90 Prozent oder weniger entspricht als die versprochene Datenrate
- Bei regelmäßigen Abweichungen von den gebotenen Leistungen, dazu zählt etwa auch die Servicehotline, könnte ein pauschaler Schadenersatz greifen
- Breitbandmessungen der Bundesnetzagentur sollten bei der Ermittlung helfen
- Die Möglichkeiten der Bundesnetzagentur sollen ausgeweitet werden, um etwa Bußgelder gegen die Anbieter zu verhängen
Wie viel Internet-Geschwindigkeit brauche ich wirklich?
Wann kommt das entsprechende Gesetz?
Aus dem Arbeitsauftrag der Bundesregierung entsteht grundsätzlich keine Gesetzesinitiative. Lediglich die formelle Prüfung, wie vom Bundesrat verlangt, muss von der Bundesregierung gemacht werden. Die Prüfer können auch zu dem Entschluss kommen, dass eine solche Gesetzgebung nicht möglich ist. Außerdem gilt für die Prüfung durch die Bundesregierung keine Frist.
Nick Kriegeskotte vom Branchenverband Bitkom äußert sich kritisch zur Initiative des Bundesrats: „Alle Provider informieren Kunden vor Vertragsschluss transparent nicht nur über die maximal zur Verfügung stehende Bandbreite, sondern auch über die normalerweise zur Verfügung stehende Bandbreite und die Mindestbandbreite.“ Seit 2017 ist die Darstellung auf Produktinformationsblättern gesetzlich vorgeschrieben. „Sollten im Einzelfall Abweichungen festgestellt werden, sind diese in der Regel technisch entweder durch das Endkunden-Equipment oder durch die physischen Eigenschaften der Leitung begründet. In diesem Fall ist für höhere Geschwindigkeiten entscheidend, den Breitbandausbau weiter voranzutreiben. Statt des Aufbaus weiterer bürokratischer Hürden gilt es, den Ausbau zu erleichtern und Investitionen durch die richtigen politischen Rahmenbedingungen zu incentivieren“, erklärt Kriegeskotte gegenüber TECHBOOK.
TECHBOOK meint
„Die Initiative des Bundesrats trifft einen wunden Punkt. Ich hoffe, dass die Bundesregierung den Verbraucherschutz ähnlich sieht und in der Folge ein Gesetz auf den Weg bringt. Wenn der gebuchte Flug ausfällt, gibt es Entschädigung. Wenn das Internet ständig ausfällt, dann will ich als Kunde auch nicht voll bezahlen!“ – Philippe Fischer, Redakteur