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Überraschende Antwort

Darf ich fremdes WLAN ungefragt nutzen?

Osaka mit WLAN-Signalsymbolen
WLAN-Netzwerke befinden sich mittlerweile fast überall Foto: Getty Images
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TECHBOOK Redaktion

16.05.2019, 14:20 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Mitterweile gibt es an zahlreichen öffentlichen Orten einen kostenlosen, frei verfügbaren WLAN-Zugang. Doch darf man den privaten, unverschlüsselten Internetzugang eines Nachbarn ebenfalls bedenkenlos nutzen oder ist das strafbar? TECHBOOK klärt auf.

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Manchmal findet das Smartphone oder der Rechner ein WLAN-Netzwerk, das auch ohne Passwort funktioniert – und oft gehört es dem Nachbarn nebenan. Doch ist es eigentlich strafbar, wenn ich diesen Anschluss heimlich nutze? TECHBOOK erklärt die Rechtslage und wie Sie temporär ohne Passwort Ihr WLAN teilen.

 Das hat das Landgericht Wuppertal bereits im Jahr 2010 entschieden (Az.: 25 Qs 177/10). In diesem Fall hatte sich ein Mann mit seinem Notebook mit einem offenen privaten WLAN verbunden, um kostenlos ins Internet zu gelangen.

An diesem Verhalten konnte die Kammer nichts Strafbares erkennen: Der Mann habe weder Daten ausgespäht, noch Daten abgefangen, Computerbetrug begangen oder sich Leistungen erschlichen, da es sich um einen Anschluss mit Internet-Flatrate handelte. Wer sich einfach mit einem WLAN-Netz verbinde, könne auch keine vertraulichen Nachrichten abhören oder personenbezogene Daten abrufen.

Durch die Konfiguration seines Routers und den Verzicht auf Verschlüsselung habe der Betreiber des offenen WLAN bei technischer Betrachtung geradezu den Willen geäußert, dass sich jedes Gerät in Reichweite mit dem Router verbinden darf, so die Richter weiter. Es sei ein Leichtes einzugrenzen, welche Computer sich in ein WLAN einwählen dürfen – etwa durch Verschlüsselung.

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Wenn Sie Ihrem Besuch das WLAN anbieten wollen, müssen Sie keine Passwörter verraten. Stattdessen aktivieren Sie an modernen Routern wie der Fritzbox den Gastzugang. Das geht sogar ohne Passwort und ist dann besonders unkompliziert. TECHBOOK empfiehlt: Trotzdem ein Passwort setzen und den Gastzugang nur aktivieren, wenn er gebraucht wird.

Themen: Evergreener Recht WLAN
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